Falschinformation
Gebraucht für neu verkauft.
Gustav schreibt im Januar 2022:
Hallo, habe im März 2020 im MM Baden.Baden ein Samsung Galaxy A40 erworben. Mein Sohn beschäftigte sich damit etwas und fragte mich, wo ich die Fotos gemacht habe, die irgendwo auf dem Gerät gespeichert waren . Das Smartphone war also nicht fabrikneu .
Habe daraufhin das Phone vor Ärger weggelegt, alle in der Familie verwenden iPhone, besorgte daher auch eines, werde das Galaxy verscherbeln.. Habe Seiden MM nicht mehr betreten.
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Kopfschüttler schreibt dazu:
Tja, das liegt an Online-Käufen. Wird das Handy innerhalb der Widerrufsfrist zurückgeschickt und weist keine optischen oder technischen Fehler auf, darf es als Neuware verkauft werden. Das gilt natürlich auch für Online-Käufe, die im Markt zurückgegeben werden. Es ist nur verwunderlich, da die Verpackung dann ja am Siegel hätte offen sein müssen, und die Siegel gibt es nur bei Samsung, ebenso die Originalverpackungen.
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