IBDB-Redaktion schreibt im Februar 2015:

Der hier geschilderte Vorgang ist kein Einzelfall. Die Verbraucherzentralen haben bereits mehrfach durch anonyme Tests festgestellt, dass der MediaMarkt in mehr als der Hälfte der Fälle seine Pflicht zur Gewährleistung verweigert. Branchenexperten halten das für keinen Zufall: Der Händler spart dadurch erhebliche Kosten und verschafft sich damit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber gesetzestreuen Händlern.

Selbst MediaMarkt-Mitarbeiter bestätigen anonym, dass sie angehalten sind, Kunden an die Hersteller zu verweisen und die Pflichten des Händlers abzustreiten.

Die Behauptung im hier vorliegenden Fall, der MediaMarkt seine nur eine "Art Zwischenhändler" und daher rechtlich nicht involviert in der Beziehung zwischen Käufer und Hersteller, ist eine groteske Falschaussage. Dass sie aus purer Unwissenheit erfolgte, wie die MediaSaturn-Holding in diesen Fällen immer wieder vorträgt, muss angesichts der Häufigkeit der Vorfälle als Schutzbehauptung betrachtet werden.

Ihre tatsächlichen Rechte als Kunde erklären wir in einem Merkblatt.

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