Sonstiges
Gewährleistungsrechte mit Füßen getreten
swat schreibt im Januar 2017:
Sehr geehrter Filialleiter, hiermit möchte ich mich über Ihren Reparatur-Service beschweren. Es geht um einen Sodastream. Ich hab ihn mir vor einem Monat gekauft. Gleich ist mir aufgefallen, dass er sehr schwergängig funktioniert, bis er irgendwann sich gar nicht mehr bewegen ließ. Angekommen im ihrem Markt wollte ich einen Umtausch des Geräts. Nach § 439 I BGB steht mir ein Wahlrecht zu, also wenn mein Gerät kaputt ist (vor allem in den ersten 6 Monaten, wo die Beweislastumkehr gilt) kann ich auswählen ob sie es zur Reparatur einschicken oder ob ich Ersatz des Geräts haben will. Nach § 467 müssen sie Nachweisen dass das Gerät keinen Mangel nachweisen bei Gefahrübergang hatte. NUN ich bestand auf meinem Wahlrecht und wollte SOFORT ein Neues Gerät. AUCH nach dem Holen des „Chefs“ wurde mir die sofortige Herausgabe eines neuen Geräts verweigert. Mir wurde gesagt: Wir müssen das Gerät trotzdem einschicken. Somit schließe ich aus dem Verhalten ihres Mitarbeiters dass Ihrer Filiale die Verbraucherrechte aus dem BGB komplett egal sind. Ich hab auch die MM hotline angerufen, dort wurde mir gesagt hätte ich das Gerät bei denen eingeschickt hätten sie mir sofort ein Neues gegeben. Ich biete sie um eine Stellungnahme.
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