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Umtausch Bügeleisen

Ullmann schreibt im November 2023:

Habe ein Bügeleisen im Media Markt für 177,90€ in Delmenhorst gekauft.
Ist für mich nicht praktikabel. Wollte es vor Ort umtauschen, was sie abgelehnt
haben. Ich sollte es beim Hersteller Braun einschicken und dort umtauschen.
Was ist bei der Firma los. Ich habe es nicht online gekauft, soll es aber einschicken
Mein Händler ist am Ort und die haben es umzutauschen
Ich bin darauf nicht hingewiesen worden. Hätte es so nie gekauft
Ist doch voll daneben. Da kann man nicht mehr einkaufen

Sowas habe ich noch nie erlebt

  • Jan schreibt dazu:

    Naja... 

    Ein Recht auf Umtausch gibt es im Einzelhandel nicht.

    Entweder das Bügeleisen hat einen Mangel oder nicht. Wenn dieser ein Sachmangel aufweist hast du euch Recht auf die Nacherfüllung.

    Die beinhaltet entweder Nachbesserung (Reparatur) oder Neulieferung (neue Ware). Das entscheidet jedoch der Händler. Und für eine genaue Fehleranalyse wird es zum Hersteller geschickt.

    Wurde kommuniziert das sie es hinschicken sollten oder ob es der Mediamarkt macht?

  • Harlekin schreibt dazu:

    Wirbt Media-Markt nicht mit einem 14tägigen Umtauschrecht?

    https://faq.mediamarkt.de/app/answers/detail/a_id/19074/~/wie-kann-ich-meine-im-markt-gekaufte-ware%C2%A0wieder-zur%C3%BCckgeben%3F

    Wende Dich bitte an eine Verbraucherzentrale. Die werden Dir helfen ...

  • Ohne Namen schreibt dazu:

    „Du kannst die vollständige und unbenutzte Ware innerhalb von 14 Tagen (für myMediaMarkt Mitglieder 28 Tage) in deinem MediaMarkt zurückgeben. Hierzu ist die Vorlage des Kassenbons ausreichend.“

    Bei unbenutzter Ware sicher kein Problem, ansonsten Kulanzfrage.

  • Humanum esse difficile est schreibt dazu:

    @Jan

    Der Käufer entscheidet darüber, ob Reparatur oder Austausch stattfinden soll. Nur bei Unverhältnismäßigkeit kann sich der Verkäufer wehren.

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    § 439 Nacherfüllung

    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

    (4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

  • Humanum esse difficile est schreibt dazu:

    Zum Thema der Beschwerde:

    Verlange von MM einen Rücksendeschein und frage am besten, ob es in einem Umkarton gesendet werden solle und dieser gestellt wird.

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    § 439 Nacherfüllung

    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

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