Gewährleistung

Gewährleistung vs. Händlergarantie

TFl schreibt im Dezember 2023:

Am 11.11.2022 hab ich ein Lenovo Idea Pad bei Media Markt im Onlineshop (MMS E-Commerce GmbH) als Weihnachtsgeschenk, erworben. Direkt nach dem Auspacken war es defekt, was sehr enttäuschend für den Beschenkten war. Kontakt aufgenommen und das Gerät auf Anweisung direkt an den Hersteller Lenovo geschickt. Das Mainboard wurde getauscht und das Gerät kam Mitte Januar zurück. Im Oktober diesen Jahres trat der gleiche Fehler auf, wieder wurde das Gerät beim Hersteller eingeschickt, wieder war das Mainboard betroffen. Nach erfolgter Reparatur kam das Gerät zurück und lief immer noch nicht. Nach erneuter Kontaktaufnahme zum Kundendienst von MMS E-Commerce schien man ganz bewusst die Gewährleistung mit der Händlergarantie zu verwechseln und bestand auf ein erneutes Einsenden zur Reparatur beim Händler. Alle Mitarbeiter zu denen ich Kontakt hatte, kannten nur die Händlergarantie und hatten scheinbar keinerlei Erfahrung mit der gesetzlichen Gewährleistung nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen und dem damit verbundenen Recht des Käufers zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Über diesen Rücktritt habe ich die Firma MMS E-Commerce bereits am 27.10.23 per Email mit Bitte um Rückabwicklung informiert. Beide Reparaturprotokolle lagen MMS zu diesem Zeitpunkt bereits vor und wurden in weiteren Emails ganz geschickt ignoriert. Man übersandte mir einen Reparaturauftrag, den ich ausfüllen und mit dem Gerät an ein Lager in Erfurt schicken sollte, die dann Kontakt zum Hersteller herstellen würden und sich um die weitere Abwicklung kümmern würden. Etwas anderes wäre nicht möglich. Ich war zwischenzeitlich auch in einem Geschäft vor Ort, wo man mir auch nicht weiterhelfen wollte, da es sich um einen Onlinekauf handelt. Also habe ich alle unzutreffenden Passagen in diesem Auftrag gestrichen ("ich erteile hiermit einen Reparaturauftrag" ... "hiermit erkläre ich mich mit den Reparaturbedingungen einverstanden"...) und das Gerät mit dem Retourenetikett, wie gewünscht, nach Erfurt geschickt. Gleichzeitig bin ich per Einschreiben am 06.11.23 (nach Ingolstadt an den Hauptsitz) NOCHMALS vom Kaufvertrag zurückgetreten. Die Ware hatte ich mit dem vorgefertigten Etikett zurückgegeben und bin somit meiner Pflicht nachgekommen. Das Gerät, sowie das Einschreiben, sind nachweislich am 07.11.23 bei der gewünschten Adresse eingegangen. Bis heute (05.12.) habe ich mein Geld noch nicht erhalten. Zwischenzeitlich war die Sendung bei MMS in Erfurt 2 Wochen nicht auffindbar, daher wurde der Eingang des Geräts auch erst mit dem Datum vom 16.11.23 registriert und man bittet zum tausendsten Mal um Verständnis und Geduld. Diese habe ich nicht mehr, da es sich wie gesagt um ein Weihnachtsgeschenk handelt, wir bald wieder Weihnachten haben und man sich einfach nur noch verarscht vorkommt. Mit Kundenzufriedenheit hat das überhaupt gar nichts mehr zu tun. Mitarbeiter weisen gezielt immer wieder auf den Händler hin, der mit der Gewährleistung nichts am Hut hat. Chatversuche werden einfach abgebrochen und beendet, wenn man von Seiten MMS nicht mehr weiter weiß und man bezieht sich auf Fristen und Regelungen, für die es keinen gesetzlichen Hintergrund gibt. Nach Verstreichen der Frist aus dem Einschreiben zum Rücktritt vom Kaufvertrag, habe ich am 23.11.23 Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim Amtsgericht beantragt, dieser wurde auch erfolgreich zugestellt. Aber die Firma MMS E-Commerce sitzt den Fall weiter aus. Am 27.11.23 kam eine Email vom Kundendienst, dass das Gerät nun an den Hersteller weitergeleitet wurde und erst wenn die Überprüfung stattgefunden hat, käme es möglicherweise (oder auch nicht?!?) zur Gutschrift. Ein Link zum Reparaturstatus wurde beigefügt. Demnach befindet sich das Gerät auch 7 Tage nach dieser Email noch immer im Servicebereich "und wird zum Versand an die Werkstatt vorbereitet". Den letzten Satz der Email vom 27.11.23 fand ich äußerst unpassend "Bis bald in einem unserer Märkte oder in unserem Onlineshop".

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