Gewährleistung

Vom Hersteller als defekt anerkannte Wallbox soll nochmal durch MediaMarkt untersucht werden - Kosten für Aus- und Einba

Timo schreibt im Januar 2024:

Hallo,
MediaMarkt weigert sich, oder spielt auf Zeit, mir einen Ersatz zur Verfügung zustellen und den Aus- und Einbau zu zahlen oder mir überhaupt Vorschläge zur Lösung anzubieten. Zur zeitlichen Einordnung: Erstkontakt mit MediaMarkt war am 05.01.Da die Kommunikation mit MediaMarkt von vornherein sehr schleppend läuft, habe ich den Hersteller der Wallbox direkt kontaktiert (was auch eine richtige Tortour war). Dieser hat mir schriftlich bescheinigt (durch Auswertung von LogFiles), dass die Wallbox einen Hardwaredefekt aufweist und mir der Händler (also MediaMarkt) ein Austauschgerät im Zuge der Gewährleistung zur Verfügung stellen soll. Diese Bescheinigung habe ich auch an MediaMarkt weitergeleitet. Dennoch pocht MM darauf, dass ich das Gerät zur Überprüfung bzw. Reparatur einschicke.Jetzt aber der Knackpunkt: Wallboxen dürfen nur durch Fachpersonal aus- und eingebaut werden. Die Kosten des Elektrikers musste ich also schon beim Einbau zahlen. Sollte ich die Wallbox aus- und später eine reparierte oder neue Wallbox anschließen lassen müssen, zahle ich insgesamt 3x den Elektriker. Des Weiteren: wo soll ich mein Auto laden? Wer zahlt mir die höheren Kosten für das öffentliche Laden?
Ich habe alles mögliche versucht um MediaMarkt von meiner Situation in Kenntnis zu setzen. Von ca. 10 Anrufen bei der Hotline war bisher nur eine einzige Dame dabei, die einen motivierten und engagierten Eindruck gemacht hat. Diese Damen meinte auch, sie leite mein Ticket an eine spezielle Abteilung bei MediaMarkt. Diese tolle Spezialabteilung interessiert sich aber leider auch nicht für die Fakten.Eine Ticketnummer kann jederzeit genannt werden. Ich wusste allerdings nicht, ob diese hier veröffentlich werden sollet?
Langsam aber sicher bin ich ratlos. Der nächste Gang wird wohl zur Polizei um eine Anzeigen wegen Betrugs oder sonst was sein.

  • MiRa schreibt dazu:

    Frist zur Nachbesserung setzen. Bestellnummer und genaue Defektbeschreibung sind dabei Pflicht. Danach von Kauf zurücktreten, Kaufpreis, Aufwand, Elektrikerkosten einklagen. Entstandene Unkosten sind von MM zu tragen, siehe BGB.

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