Sonstiges
Keine Kulanz bei mit Coupons bezahlter Ware!
Ramón Serrano schreibt im August 2015:
Hallo zusammen, ich habe vor 3 Monaten bei Mediamarkt in Nürnberg einen neuen Samsung TV erworben. Im Rahmen dieses Kaufs war eine Werbeaktion enthalten, dass man für einen gewissen Kaufpreis Coupons in Höhe X bekommt. In meinem Fall waren dies 8x50€ Coupons. Nun zu meinem Problem. Ich habe mir vor 2 Wochen im MM einen Brotbackautomat gekauft und einen der Coupons dafür mit genutzt, so das ich dafür dann nur noch 16€ zuzahlen musste. Allerdings, ging der Automat bereits nach einer Woche kaputt. --> Einsendung zur Reparatur --> Ergebnis Gerät kann nicht Repariert werden --> Rückerstattung des Kaufpreises Nun sagte mir der Verkäufer ich würde nur die 16€ zurück bekommen, denn das andere wäre ja nur ein Coupon. Ich dachte ich höre nicht richtig! Also erstmal aufgeregt und nochmal zur Kasse zurück geschickt um den Sachverhalt zu klären. Dort sagte man mir dann ich würde die 16€ und den Coupon zurück bekommen (da die Coupons bis 30.09.2015 gültig sind) Soweit so gut, ich habe aber daraufhin nachgefragt, was wäre wenn das Gerät nach der Zeit geht? Antwort: Dann bekommen Sie nur die 16€ wieder (Sofern nur Erstattung möglich). Wenn das wirklich so ist, ist es einfach eine Frechheit. Ich denke hier sollte dem Kunden doch die Chance gegeben werden, ein anderes Produkt zu kaufen, immerhin liegt es ja dann nicht im Kunden, wenn ein ach so tolles Produkt den Geist aufgibt! Ich mein, wenn der Wert verfällt, weil der 30.09.2015 vorbei ist, oder das freiwillige Umtauschrecht von MM genutzt wird, und auch keine monetäre Rückerstattung erfolgt, sehe ich alles ein, aber wenn das Gerät DEFEKT ist muss man doch mehr Kulanzmöglichkeiten haben. Immerhin wurde ich während der Werbeaktion nur darauf hin gewiesen, dass der Coupon bis 30.09.2015 gültig ist und es keine Auszahlung gibt. Ich hoffe nun auf eine Aussage zu so einer Sache! Viele Grüße Ramón
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True schreibt dazu:
Hallo,
das mit den Coupons ist so ein Thema.
Früher als man bei MM noch Gutscheinkarten bei solchen Aktionen bekam, war dies einfacher.
Irgendwann gab es dann wohl aber eine Gesetzesänderung, ab da fing der Käse mit den Coupons an.
Diese sind keine Gutscheine oder Gutscheinkarten sondern ein Preisnachlass auf die Ware.
So wurde es mir mal erklärt bei MM.
Das bedeutet dass du einen Preisnachlass in Höhe von in deinem Fall 50 € hast.
Da du anschließend "nur" 16 € real bezahlt hast, erhältst du auch diese nur zurück.
Mag zwar vielleicht nicht wirklich sinn ergeben, aber wenn du z.B. bei einem Aussteller einen Preisnachlass erhälst, der geht kaputt und du bekommst das Geld zurück, bekommst du ja auch nur das Geld wieder, was du real bezahlt hast und nicht den Betrag was das Gerät Neu (nicht Aussteller) gekostet hätte.
Wie gesagt, mit den Gutscheinkarten war das früher besser geregelt :-(
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