Gewährleistung

Telefon

Kleene schreibt im Oktober 2020:

War gerade im media markt meerane und wollte mein telefon(keine 3 monate alt) reklamieren. Leider stimmen die aussagen auf der Webseite überhaupt nicht. Laut Seite wird ein kaputter artikel binnen 6 monaten wieder zurück genommen, aber leider ist das eine größten Lügen von MM. Was kann ich tun? Media Markt hält sich nicht an die europäischen Gesetze. Ich bleibe sitzen auf dem Schaden, denn ich selber nicht verursacht habe.

Mit freundlichen Grüßen

  • Antwort schreibt dazu:

    Guten Tag,

    zum einen, können Sie uns zeigen wo das mit den 6 Monaten steht? Ich habe jetzt versucht diesen Absatz auf der Website zu finden, leider ohne Erfolg.

    Sie können das Gerät während der gesamten Garantiezeit in einen beliebigen Media Markt bringen und dieses zum Hersteller einschicken lassen, dieser behebt etwaige Defekte am Gerät und sendet dieses dann Repariert zurück. (Läuft im Normalfall ohne Probleme, habe selbst schon Geräte während der Garantiezeit reklamiert.) Könnten Sie nochmal genauer darauf eingehen was Sie mit europäischen Gesetzen meinen? Das kann ich leider nicht nach vollziehen.

  • Peter1983 schreibt dazu:

    Der OP meint die Sachmängelhaftung (gerne auch als Gewährleistung genannt). Für die ist nicht der Hersteller zuständig, sondern der Händler. MM drückt sich gerne vor dieser Verpflichtung und verweist auf die Hersteller-Garantie. Wahrscheinlich auch in diesem Fall. Denn in den ersten sechs Monaten hat der Kunde Anspruch auf ein im wesentlichen funktionierendes Gerät (beim Smartphone also zum Beispiel telefonieren und surfen). Egal, ob das bei MM in den AGB steht oder die Linde rauscht.

  • Antwort schreibt dazu:

    Hallo Peter,

    Teils ja, teils nein wenn ich das richtig verstehe. Natürlich hat der Kunde den Anspruch an ein fehlerfreies Gerät, jedoch hat der Händler auch das Recht, die Ware nachzubessern. Entsprechend kann er es zum Hersteller geben der es idR. nachbessert. Grob formuliert aus dem BGB, der Kunde hat die Wahl das Gerät nachbessern zu lassen oder austauschen zulassen. Ist dies jedoch, für den Händler, mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, hat dieser das recht, die Gewählte art der Nacherfüllung zu verweigern und die andere einzuschlagen.

    Entsprechend kann der Händler das Gerät zum Hersteller geben und vom Recht der Nachbesserung gebrauch machen. Natürlich wird es meist als Garantie vermittelt, weil es letzten Endes über diese abgewickelt wird.

    Have a nice day.

  • Uff schreibt dazu:

    @Antwort du hörst dich an wie ein Medianer, tut mir echt leid das du für den Sadtladen arbeiten musst, habe ich auch mal. Gottseidank habe ich dieses sinkende Schiff frühzeitig verlassen. Ich gebe dir einen Rat, fliehe so schnell du kannst, der ganze Sauhaufen wird so hart gegen die Wand gefahren. Und deine Chefs werden nicht die Leidtragenden sein. ;)

  • Uff schreibt dazu:

    @Antwort du hörst dich an wie ein Medianer, tut mir echt leid das du für den Sadtladen arbeiten musst, habe ich auch mal. Gottseidank habe ich dieses sinkende Schiff frühzeitig verlassen. Ich gebe dir einen Rat, fliehe so schnell du kannst, der ganze Sauhaufen wird so hart gegen die Wand gefahren. Und deine Chefs werden nicht die Leidtragenden sein. ;)

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