Sonstiges
Keine gesetzliche Gewährleistung für Apple-Produkte
KJ schreibt im September 2016:
Vor wenigen Tagen habe ich im Media-Markt in Braunschweig ein iPhone 6s für 744 Euro gekauft. Leider musste ich beim Auspacken feststellen, dass der Home-Button ziemlich wackelt und ich das Gerät erst zwei Stunden laden musste, bevor ich es nutzen konnte. Nach zwei Tagen habe ich daher den Service im Media-Markt aufgesucht. Mit mäßigem Erfolg. Der Service-Leiter erklärte mir, dass mit der erstmaligen Inbetriebnahme des Apple-Geräts die Garantiezeit angebrochen sei, in der der Media-Markt ein Gerät nicht mehr reklamiert oder zurückgegeben werden kann. Dieses stehe auch so in den AGB. Ein weiterer Kollege sagte zudem, das Wackeln des Home-Buttons sei normal und kein Grund für eine Reklamation. Auch der hinzugerufene Geschäftsführer verwies auf die AGB. Es sei lediglich möglich, das iPhone zur Überprüfung einzusenden. Aber ein Sachmangel liege eindeutig nicht vor. Ich nahm danach zuerst Kontakt mit dem Apple-Support auf, sprach mit der Verbraucherzentrale und besuchte schließlich den Apple-Store in Hannover. Dort wurde festgestellt, dass der Home-Button nicht sachgerecht verbaut ist und ein Sachmangel vorliegt. Der Media-Markt in Braunschweig wollte den Mängelbericht jedoch nicht anerkennen: Der Apple-Store in Hannover sei kein Apple-Store, sondern lediglich ein privater Reseller. Danach brach der Abteilungsleiter Service das Gespräch mit mir ab. Ich möchte doch einfach nur das Gerät reklamieren, da ich nicht einsehe, ein Gerät für 744€ nach 14. Tagen reparieren lassen zu müssen. Nach §439 Nacherfüllung habe ich als Käufer die Möglichkeit zwischen Nacherfüllung oder Nachlieferung zu entscheiden. Ich bin nur enttäuscht von Media Markt, wie Kunden dort behandelt werden und am Ende mit dem Problem alleine dastehen. Deswegen: Schlechtester Service den ich je hatte.
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