Gewährleistung

Keine Rückmeldung bzw. Rücknahme

Paulo schreibt im Februar 2022:

Ich habe Ende Dezember ein 85 Zoll fernseher gekauft. Die Spedition baute den auf schmiess den auf mein Sofa ohne Vorwarnung und ignorierte die Aufbau Anweisungen vom Hersteller! Resultat minikratzer für meinen Teil war ich sehr wütend! Aber die Sprüche selbsverschulden blabla kamen mir gleich in den Sinn ok den bemerkt man nicht.

Dann Anfang des Monats kamen horizontale Streifen die von oben nach unten kommen.

Hotline von mediamarkt angerufen. Alle Daten angegeben! Gesagt das komischer weise das Aufstellungsgerät nicht mehr da ist und ich den bestimmt habe! Insgesamt über 2000 euro bezahlt! Und dann so ein service!Die Sachbearbeiterin meinte ok sie können vom Kauf zurütretten wollen sie das? Meine Antwort war ja oder neues Gerät. Darauf beschlossen wir mit deren Zustimmung eines neuen Gerätes! Die Filiale sollte sich melden bis jetzt nichts! Heute wieder angerufen und die Aussage kam sie müssen es der plus Garantie melden wir machen da garnichts. Fühle mich total verarscht!

  • Heike.H schreibt dazu:

    Hallo Paulo, ich kann nur immer wieder betonen, dass gesetzl. Gewährleistungsansprüche, ganz besonders gegenüber Unternehmen, welche für ihre konträre Gewährleistungspolitik bekannt sind, immer schriftlich geltend gemacht werden sollten ( am besten sicher nachweisbar) .

    Es ist allein Deine Entscheidung, ob Du von der gesetzl.- Gewährleistung ( soweit diese sich noch im Zeitrahmen befindet ) oder von einer Herstellergarantie bzw. eventuell freiwillig zugekauften Garantie gebrauch machst. Wählst Du Ersteres, haben andere Optionen hinten an zu stehen. Jede Verweisung darauf ist innerhalb der Gewährleistung unzulässig, ganz besonders wenn Du bereits explizit darauf verwiesen hast, diese in Anspruch nehmen zu wollen. Zu der Inanspruchnahme der Garantieleistung würde ich Dir nur raten, wenn die Bedingungen daraus richtig gut wären. Dazu gehört z.B. der Vor- Ort Austausch Service..

    Wenn ich Dich richtig verstehe hast Du Dez. 2021 gekauft, die Beweiskraftumkehr tritt somit nach 6 Monaten ein ( für alle an 2022 gek. Geräte erst nach 12m) .

    Du bist jetzt genau in dem Dilemma nicht einmal eindeutig beweisen zu können, ob und was genau Du reklamiert hast. Lediglich Deine Telefonliste wäre ein "Hinweis " darauf.

    Mein Rat, mache Deine Ansprüche direkt an die GF mit Fristsetzung( ich mache meist 14 Tage), der Poster @ Jurist schlägt 10 Tage vor. was sicher auch vollkommen angemessen ist, schriftlich per Übergabeeinschreiben geltend. Dort bestehst in Form der Nachbesserung, auf Nachlieferung . Verweise trotz allem auf das Gespräch und benenne Datum und Uhrzeit des Gespräches, sollte die Frist zur Nachbesserung in Form einer Ersatzlieferung nicht eingehalten werden tritts Du vorsorglich vom Kaufvertrag zurück. Solltest Du per PAYPAl ( wenn es sich um eine Onlinebestellung handelt) gezahlt , eröffne dort gleich sobald Du das Einschreiben versendet und die Frist verstrichen ist hast einen Konflikt. So sicherst Du Dir alle beweisbaren Schritte für den eventuell letzten Schritt, den Rechtsweg. Hier darauf achten, dass es keinen Vergleich gibt, wo Du auf irgendwelchen Kosten sitzen bleibst , wie SB .. Also darauf bestehen, dass in dem Fall MM alle Kosten zu tragen hat , welche diese Dir neben den bereits bestehenden Ansprüchen noch entstehen könnten.

    Schon diese Refurb würde mich davon abhalten solch eine Garantie abzuschließen, so kann man seine alten Dinger auch zum Preis eines Neugerätes los bekommen :(

    zitiere aus den Bedingungen:

    • Falls Reparatur nicht möglich: Austausch in ein Refurbished oder Neugerät gleicher Art und Güte

  • Jurist schreibt dazu:

    Der Hinweis von @Heike.H ist absolut richtig: immer schriftlich! Sonst streitet MM alles ab (würde ich auch tun). 14 Kalendertage sind unter Juristen als angemessene Frist anerkannt (ich selbst schreibe meistens 10 Tage, meine dabei aber Werktage...). Und der zweite Hinweis ist ebenfalls wichtig: auf keinen Vergleich einlassen. Der ist nämlich (auch vor Gericht) immer mit einer Kostenteilung verbunden.

  • Paulo schreibt dazu:

    Hallo danke für die hilfe!

    Also habe gerade geschaut und der Anruf ist nicht mehr in der Anruferliste. Der von heute ja habe auch damals ein Video gemacht mit dem Fehler. Schriftlich per Mail und Brief oder reicht eine Mail? Der erste Anruf wurde aufgezeichnet ( ja habe damals aus den bauchgefühl zugestimmt). Was meint hier mit Refurbished und Refurb? Habe das Gerät online bestellt und bar bezahlt in Harburg! Bin sogar Mitglied bei dem MM Club.

    Soll ich alles auflisten? Von Beratung bis jetzt? Ich passe so sehr auf das sogar die Fernbedienung noch in der Verpackung ist!

  • Heike.H schreibt dazu:

    Hallo Paulo!

    ""Der erste Anruf wurde aufgezeichnet ( ja habe damals aus den bauchgefühl zugestimmt). ""

    Leider wird Dir das gar nichts helfen, denn diese Aufzeichnung werden die nur verwenden vorlegen, wenn diese zu ihren Gunsten wäre. Ein Gerichtsbeschluss, wird da sehr wahrscheinlich auch nichts helfen, da dies Verfahren nicht von heute auf morgen gehen, ist der Anruf irgendwann eben gelöscht. Da hat es selbst unsere Kripo nicht so leicht, wenn es um wirklich schwere Verbrechen geht.

    Eine Mail bringt Dir nur etwas, wenn Du den Eingang nachweisen kannst. Z.B., wenn Dir darauf individuell geantwortet wird. Ich z.B. weiß bis heute nicht, ob man die Mail an die GF von Saturn auch wirklich weiter geleitet hat, diese hatte ich neben dem Einschreiben( was ich sicher nachweisen konnte ) zusätzlich hin gesendet, damit es eventuell die GF etwas früher erreicht.

    Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass eine automatisierte Eingangsbestätigung nicht perse als Beweis gilt , dass das Anliegen auch zugegangen ist. Vielleicht weiß da @ Jurist noch was genaueres.

    Das rechtssichere Mailverfahren DeMail wird von MM nicht genutzt, wird ja leider selbst von staatlichen Behörden heute noch teilweise boykottiert. Ich befasse mich seit gut 10 Jahren damit, naja mir ist schon klar was einer der Gründe des Boykotts ist- da ist nämlich wirklich alles nachweisbar, auch welche Anhänge man eingesendet hat. Das dies dann solche Anbieter mit fragwürdigem Kundenservice erst recht nicht anbieten , kann man sich an ja denken. Es müsste auch beide Seiten über eine DeMail verfügen.

    Darum wirklich am Besten per Einschreiben pers. Übergabe oder sogar mit Rückschein, dies kostet Dich vorab einmal knapp 6 €, welche Du in Deinem Anspruchsschreiben gleich wieder zurück verlangst, sowie alle anderen Auslagen welche Dir anfallen( solltest Du z.B. Verpackung kaufen müssen, Fahrtkosten, Kosten für Ausdrucke ect.) .Wobei mir das pers. Einschreiben reichte, da ich wusste, dass man den Auslieferungsbeleg der Übergabe runter laden/ausdrucken kann, in der Sendungsverfolgung. Vorsorglich habe ich dann von der Homepage, wo der Beleg angezeigt wird auch noch einen Screenshoot gemacht, wo die Browserleiste und Datum und Uhrzeit des PC gut zu erkennen sind, da nur noch Teile des Beleges angezeigt werden dürfen.

    Ich glaube die Onlineabfrage ist auch auf max. 3 oder 6 Monate befristet.

    So konkret wie möglich sollte Dein Schreiben ausfallen, unter Angabe der Rechnungsnummer , Geräte ID , Beschwerdeverlauf, Fotos des Fehlers ,des Gerätes von allen Seiten. Sobald Du es Versandfertig machst auch den Verpackungsprozess fotodokumentieren, besonders wenn Du nicht mehr über die komplette Originalverpackung verfügst. Auf unzureichende Verpackung redet man sich nämlich auch sehr gern raus.

    Dies sendest Du an ( wenn online gekauft) :

    Geschäftsführer Jörg Bauer, Dr. Sascha Mager

    MMS E-Commerce GmbH

    Wankelstraße 5
    85046 Ingolstadt

    Solltest Du in einer Filiale gekauft haben, dann erst prüfen , ob die nicht einen anderen Handelsregistereintrag, somit anderen GF hat. Dies ist nämlich bei Saturn so.

    Gleich die Daten auf jeden Fall noch mal mit den Angaben auf Deiner Rechnung ab. Ganz unten müssten die GF stehen.

    Nun zum Refurb:

    Refurb Geräte , sind sozusagen wieder aufbereitete Geräte. Einfach ausgedrückt bereits gebrauchte Geräte welche runderneuert wurden ( denke mal an Autoreifen) . Diese sind ja meist günstiger. In der Plus Garantie behält sich MM vor, Dir auch solch ein Gerät als Ersatz zu liefern. Sprich, gerade wie es in Deinem Fall ist , würdest Du nun anstatt eines preisgleichen oder mittlerweile sogar teureren identischen Neugerätes ein für MM günstigeres Refurb Gerät erhalten , natürlich ohne dass man Dir die Differenzsumme erstatten würde, davon gehe ich zumindest mal aus.

    Beispiel ( zahlen fiktiv) : Du hast Dein Neugerät für 2000 € gekauft , hättest Du es als Refurb gekauft , dann hättest Du eventuell nur 1700 € gezahlt. Jetzt bekommst Du als Ersatzlieferung eben solch ein Refurb Gerät , eine Rückerstattung Deines Kaufpreises 2000€ wird Dir erst mal ( wie immer halt) verweigert. Naja aus meiner Sicht hätte in dem Fall MM schon mal 300 € gut gemacht in Bezug auf ihre Nachbesserungspflichten. Dann kommt es noch darauf an, ob man Dein defektes Gerät für MM auch wieder refurben könnte usw....Dies würde man sich eventuell noch eingehen lassen, wenn Dei Gerät bereits älter wie 2 Jahre wäre ( Zeitwert) aber nicht bei einem absoluten Neugerät.

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