IBDB-Redaktion schreibt im Februar 2017:

Der Vorgang ist symptomatisch für das Geschäftsgebaren vieler Media-Markt-Filialen. Robert K. hatte nach eigenen Angaben einen Laptop gekauft, der sich bereits beim Auspacken als fehlerhaft und nicht funktionstüchtig erwiesen hat. Damit hat ein Sachmangel vorgelegen, der offenbar schon bei Übergabe des Gerätes an ihn vorhanden war. Robert K. hat jedoch Anspruch auf ein funktionsfähiges Gerät in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf.

Die Reklamation ist somit kein „Umtausch“, wie es der Media-Markt behauptet, sondern eine Mängelrüge. Es ist der regelmäßig beobachtete Versuch des Media-Markts, selbst einfachste Sachverhalte in Abrede zu stellen, Tatsachen zu verdrehen und Kundenrechte zu bestreiten.

Nach der geltenden Gesetzeslage hätte Robert K. den Kauf „wandeln“ (also rückgängig machen), Preisminderung verlangen oder eine Reparatur einfordern können. Dass der Media-Markt behauptet, er könne nur die Reparatur akzeptieren, ist falsch.

Die Vielzahl der berichteten Fälle – ob hier im Forum oder durch die Verbraucherzentralen – lässt vermuten, dass kein Zufall sondern ein System dahintersteckt.

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