Gewährleistung

Gewährleistung und PlusGarantie nichts wert

Wiebke schreibt im Juni 2022:

Ich verzweifle echt. Habe Anfang Dezember 21 eine Mikrowelle mit Grill gekauft. Und das sogar mit Plusgarantie. Jetzt geht aber der Grill nicht. Keine Ahnung, ob der überhaupt mal funktioniert hat. Als ich im März was grillen wollte ging gar nichts. In der Filiale Bielefeld haben sie gesagt, der Grill würde repariert werden. Kurz darauf bekam ich dann einen Kostenvoranschlag! Hä? Habe dann eine E-Mail geschrieben, aber nie eine Antwort gekriegt. Also hin zur Filiale. Dort hieß es, das Problem sei durch Fehlbedienung entstanden. Deshalb keine Garantie. Wie ich den Grill kaputt bekommen haben soll, weiß MM nicht. Aber, dass ich den kaputt gemacht haben, das wissen sie... Kann man dem MM auch ohne Anwalt dazu kriegen, den Grill zu reparieren?

  • True schreibt dazu:

    Hallo,

    da fehlen aber ein paar Informationen, denn eine Garantieablehnung wird immer begründet, egal bei welchem Händler oder Hersteller man ein Gerät kauft oder reklamiert.

    Daher wäre es super wenn Sie noch nachtragen können, warum die Garantie genau denn abgelehnt wurde.

    Dass der Hersteller nur sagt durch Fehlbedienung ist nicht wirklich glaubhaft, irgendetwas muss ja durch "Fehlbedienung" beschädigt worden sein.

    Wobei man sich fragen muss, welche Fehlbedienung kann man begehen, damit ein Grill kaputt geht?

    Irgendwie fehlen hier wichtige Infos, ohne die dieser Beitrag keinen Sinn ergibt.

    MFg

  • Antwort schreibt dazu:

    Grüße,

    hier würde ich (dringend) zeitnah den Media Markt bzw auch nen Anwalt konsultieren. Da es noch 2021 war, greift die Beweislast umkehr  nach 6 Monaten.

    Heißt in der Gewährleistung muss der Verkäufer (Stand 2021) in den ersten 6 Monaten nachweißen das der Fehler nicht von Anfang an bestand. Nach den ersten 6 Monaten, wird es schwerer eine Lösung zu bekommen.

    Gezieltes anbringen der Gewährleistung sollte das Problem (hoffentlich) lösen.

    Ich selbst kann mir eigentlich nicht erklären wie ein Grill durch Fehlbedienung defekt gehen kann. (Außer durch Kraft Einwirkung oä).

    PS. Gewährleistung Definition:  Kopiert von finanztip.de

    Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§§ 437, 438 BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Stellst Du einen Mangel fest, kannst Du vom Händler verlangen, dass er das Produkt repariert oder nachbessert.

    Ist der Verkäufer der Ansicht, der Mangel sei erst nach dem Kauf entstanden, muss er das seit dem 1. Januar 2022 in den ersten zwölf Monaten beweisen. Hast Du das Produkt noch im Jahr 2021 gekauft, sind es nur sechs Monate. Nach Ablauf dieser Zeit kehrt sich die Beweislast um: Dann musst Du als Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Weil das schwierig ist, bist Du im zweiten Jahr nach dem Kauf meist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

    PPS. Ab 2022 ist die Beweislast umkehr 1 Jahr.

  • Kein_Wissen schreibt dazu:

    @Antwort: Ja, die Lage hat sich 2022 verbessert (bei der Beweislastumkehr). Sofern aber "Wiebke" nachweislich den Mediamarkt innerhalb der ersten sechs Monate auf den Sachmangel hinwiesen und Besserung verlangt hat, müsste doch eigentlich die "Verjährung" gehemmt sein. Oder mißverstehe ich da was?

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