Gewährleistung
Gerät seit über 1 Monat in Reparatur und keine Meldung
Konstantin schreibt im Mai 2023:
Ich habe mein saugroboter nun schon zum 3 Mal in Reparatur gebracht und habe dieses Mal darauf bestanden das ich mein Geld wieder zurück haben möchte stattdessen wurde mir gesagt dass das Gerät erst Indien Werkstatt geschickt wird und erst Dan entschieden wird was als nächstes passiert. Abends zuhause angekommen ist mir aufgefallen das alle Kundendaten auf dem reperatur Schein nicht von mir sind, also bin ich am nächsten Tag direkt wieder zum Markt um das richtig zu stellen und mir wurde zugesagt das alles wieder in Ordnung sei. Jetzt ist mein Gerät seit über einem Monat in Reparatur und es kommt keine Meldung. Unter der Auftragsnummer sind immer noch die falschen Daten und bei jedem Anruf zur Hotline werde ich immer mit der Aussage abgewimmelt das sich innerhalb von 24 Stunden sich jemand bei mir melden wird. Ich bin langsam mit meinem Latein am Ende und überlege einen Anwalt um Rat zu fragen.
Es handelt sich übrigens um den Media Markt in stade
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Zweifler schreibt dazu:
Fragen Sie mal besser einen Deuschlehrer um Rat .
Wenn Sie beim Mediamarkt so Reden wie Sie schreiben wundert es ehrlich gesagt nicht .
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DoppelterZweifel schreibt dazu:
@Zweifler: Sie dürfen hier gerne inhaltlich etwas zur Diskussion beitragen. Besserwisserei in Sachen Orthographie wirkt etwas aus der Zeit gefallen. Vor allem sollte man nicht mit Steinen werfen, wenn man selbst im Glashaus sitzt...
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MiRa schreibt dazu:
Der Händler hat 3 Reparaturversuche, bevor er das Geld erstatten muss. Diese können im Bereich von 6-8 Wochen liegen. Ja das ist ärgerlich aber rechtlich leider ok.
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Harlekin schreibt dazu:
In der Rechtsprechung anerkannt ist eine Reparaturdauer von einer Woche bis zu einem Monat. Wird diese Dauer überschritten, muss der Verkäufer darlegen, dass die Reparatur aufgrund von mangelbezogenen (nicht: reparateurbezogenen) Kriterien länger dauern durfte.
Die Frist wird nicht bereits durch Abschluss der Reparatur, sondern erst dadurch gewahrt, dass die reparierte Sache dem Käufer nach der Reparatur übergeben wurde.
Bei einer übermäßig langen Reparaturdauer ist der Kunde zunächst grundsätzlich berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Rechtsfolge ist die Rückabwicklung des Vertrages: der Käufer erhält den Kaufpreis zurück, der Verkäufer hat Anspruch auf die (noch nicht) reparierte Kaufsache.
Alternativ zum Rücktritt kann der Käufer bei überlanger Reparaturdauer einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen.
Der TO sollte sich an eine Verbraucherzentrale wenden ... .
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratungsstellen/stade
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Harlekin schreibt dazu:
Zitat von MiRA: Der Händler hat 3 Reparaturversuche, bevor er das Geld erstatten muss.
Nein. Käufer müssen im Rahmen der Gewährleistung lediglich zwei Reparaturversuche akzeptieren. Scheitert auch der zweite Versuch, und ist das Teil anschließend noch immer defekt, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
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