Lieferung

Keine Lieferung, obwohl der bestellten Artikel lieferbar und vorrätig ist

Hannibal schreibt im Dezember 2023:

Wir haben eine sofort lieferbare Soundbar bei Saturn Online Shop am 19. Nov 2023 Black Week zum relative guten Preis bestellt. Bisher (nach bereits mehr als zwei Wochen) verweigert Saturn/MediaMarkt den bestellten Artikel zu versenden. Die Kommunikation mit dem Kundenservice macht noch frustrierender: 

Am 23. Nov 2023 habe ich den Kundenservice zum ersten Mal telefonisch kontaktiert, da der bestellt Artikel immer noch nicht geliefert wurde und wir kriegen gar keine Info über die Bestellung im Portal. Der Kundenservice sagte, dass ein Markt unsere Bestellung gerade bearbeitete und wir sollen mehr Geduld haben. Ok, dann warten wir. 

Am 29. Nov 2023 habe ich dem Kundenservice zum zweiten Mal angerufen, da der Online Portal immer noch zeigt, dass die Bestellung wird bearbeitet. Diesmal hat der Kundenservice uns mitgeteilt, dass das Lager irgendwo in Kaiserslautern unsere Bestellung gerade für den Versand bereit machte und die Bestellung wurde bald geliefert. Ok, wir warten weiter. 

Am 4. Dez 2023, das dritte Mal mit dem Kundenservice am Telefon. Der Mitarbeiter hat uns versprochen, das Anlegen im Markt nachzufragen und uns eine Rückmeldung zu geben. Dann kam am Nachmittag eine Mail von Saturn, sagte, dass das bestellte Artikel nicht lieferbar war und sie bereits beim Hersteller nachbestellt haben. Wie bitte?! Vorher wurde die Bestellung für den Versand bereit gemacht und jetzt plötzlich nicht mehr lieferbar?? Wir haben sofort online geschaut. Der bestellten Artikel ist online immer noch sofort lieferbar. Wir haben gleich noch zwei lokalen Saturn/MediaMarkt Filialen besucht, sie haben der Artikel mehrfach vorrätig. Wie kann der bestellte Artikel nicht lieferbar sein?

Am 5. Dez 2023 haben wir den Kundenservice nochmal angerufen und bitten um eine pragmatische Lösung des Problems: lassen den Artikel entweder von einem anderen Markt, der den Artikel vorrätig hat, versenden oder wir fahren dorthin selbst abholen. Dann hat der Kundenservice uns mitgeteilt, dass wir eine Mail an MediaMarkt (statt Saturn) schreiben können, um den bestellten Artikel von MediaMarkt liefern zu lassen. Der Kundenservice hat auch versprochen das Backoffice Bescheid zu geben, so dass wir unsere Bestellung endlich bekommen können. Dann haben wir wie besprochen eine Mail an MediaMarkt geschickt. 

Am 6. Dez 2023 kam die Antwort von MediaMarkt und sagte exakt das gleiche wie von Saturn: der Artikel ist nicht lieferbar. Keine Lösung für uns. Empört griffen wir das Telefon am 7. Dez 2023. Nach lange hin und her, sagte der Kundenservice, dass sie nix anderes tun können außer uns 5% Rabatt geben, wenn wir die alte Bestellung stornieren und erneut bei MediaMarkt online zum neuen Preis bestellen. Was für eine Frechheit!!! Der Artikel ist nach der Black Week um die 80 Euro teurer geworden. Wenn wir mit der 5% Rabatt den Artikel neu bestellen würden, müssten wir trotzdem 50 Euro mehr zahlen im Vergleich mit der alten Bestellung. Aber wenn wir neu bestellen, dann bekommen wir den Artikel gleich, laut dem Kundenservice. Wie bitte? Obwohl der bestellten Artikel offensichtlich verfügbar und vorrätig ist, aber versendet Saturn/MediaMarkt ihn nicht. Vielleicht der Preis in Black Week war zu günstig? So ein Saftladen! Das ist schon ein Betrugsfall. 

Wir sind total enttäuscht von Saturn und MediaMarkt, null Kundenkulanz. Sie haben selbe Mist gebaut, aber muss der Kunden den Verlust im Kauf nehmen. Hätte Saturn/MediaMarkt von Anfang an uns mitgeteilt, dass der Artikel nicht lieferbar ist, dann hätten wir noch die Gelegenheit gehabt, in Black Week den Artikel bei Amazon günstig zu kaufen. Wir möchten nur unseren bestellten Artikel vor Weihnachten bekommen, mehr nicht. 

  • Humanum esse difficile est schreibt dazu:

    Falls du die Ware bereits bezahlt hast, ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Setze dem Unternehmen, bei dem du gekauft hast, eine Lieferfrist, diese sollte 10 Tage in der Zukunft liegen. Sollte das Unternehmen diese Frist verstreichen lassen, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten mit dem Zusatz, dass du deine Schadensersatzforderung gelten machen möchtest. Dies bedeutet, dass dir das Unternehmen den Kaufpreis zahlen soll um die Waren zum aktuellen Preis kaufen zu können.

    Handelsgesetzbuch

    § 423 Lieferfrist

    Der Frachtführer ist verpflichtet, das Gut innerhalb der vereinbarten Frist oder mangels Vereinbarung innerhalb der Frist abzuliefern, die einem sorgfältigen Frachtführer unter Berücksichtigung der Umstände vernünftigerweise zuzubilligen ist (Lieferfrist).

    Handelsgesetzbuch

    § 376 

    (1) Ist bedungen, daß die Leistung des einen Teiles genau zu einer festbestimmten Zeit oder innerhalb einer festbestimmten Frist bewirkt werden soll, so kann der andere Teil, wenn die Leistung nicht zu der bestimmten Zeit oder nicht innerhalb der bestimmten Frist erfolgt, von dem Vertrage zurücktreten oder, falls der Schuldner im Verzug ist, statt der Erfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Erfüllung kann er nur beanspruchen, wenn er sofort nach dem Ablaufe der Zeit oder der Frist dem Gegner anzeigt, daß er auf Erfüllung bestehe.

    (2) Wird Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt und hat die Ware einen Börsen- oder Marktpreis, so kann der Unterschied des Kaufpreises und des Börsen- oder Marktpreises zur Zeit und am Orte der geschuldeten Leistung gefordert werden.

    (3) Das Ergebnis eines anderweit vorgenommenen Verkaufs oder Kaufes kann, falls die Ware einen Börsen- oder Marktpreis hat, dem Ersatzanspruche nur zugrunde gelegt werden, wenn der Verkauf oder Kauf sofort nach dem Ablaufe der bedungenen Leistungszeit oder Leistungsfrist bewirkt ist. Der Verkauf oder Kauf muß, wenn er nicht in öffentlicher Versteigerung geschieht, durch einen zu solchen Verkäufen oder Käufen öffentlich ermächtigten Handelsmakler oder eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person zum laufenden Preise erfolgen.

    (4) Auf den Verkauf mittels öffentlicher Versteigerung findet die Vorschrift des § 373 Abs. 4 Anwendung. Von dem Verkauf oder Kaufe hat der Gläubiger den Schuldner unverzüglich zu benachrichtigen; im Falle der Unterlassung ist er zum Schadensersatze verpflichtet.

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