Sonstiges

Vertragsbetrug

Ketty schreibt im Januar 2019:

Ich habe bei Media Markt am 23.11.18 per Online 2 Samsung Galaxy S7 gekauft, bezahlt und nach dem ich eine Bestätigung erhalten habe bekam ich eine Stornierung.

Lt. Media Markt erst nicht lieferbar (obwohl Online vorrätig) dann aber ein Systemfehler und falsche Preis ausgezeichnet.

Obwohl ich nicht damit einverstanden bin, wollen sie nicht liefern.

Einfach ... Vertragsbetrug.

  • XD schreibt dazu:

    AGB lesen. DANKE

  • Better schreibt dazu:

    AGB?

    Soweit aus dem Post zu entnehmen, hat der MM das Angebot des Kunden und sein Geld angenommen. Damit ist ein Kaufvertrag zu den zwischen dem Kunden und dem MM zustandegekommen. Dass die Ware aufgrund eines "Systemfehlers" nicht vorhanden ist, kann nicht dem Käufer angelastet werden. Da helfen auch AGB nicht mehr. Sonst stellte sich ja die Frage: Welchen Wert hat ein rechtsgültiger Vertrag noch? Ist er bloß eine unverbindliche Empfehlung? Ganz nach dem Motto "Och, jetzt habe ich aber doch keine Lust mehr"?

    Oder erklärt der MM hier einen sog. "Erklärungsirrtum"? Das wäre aber schon peinlich, sich auf ein solches Rechtskonstrukt zu berufen... Professionell geht anders.

  • Thomas schreibt dazu:

    Offenbar hat man sich auf einen Erklärungsirrtum berufen, was legitim ist und professionell ebenfalls. Ob es Kundenfreundlich war, darüber darf gestritten werden. Allerdings passieren solche Fehler nun mal und es sollte niemandem ein finanzieller Schaden entstehen. Bezüglich der AGB ist vermutlich gemeint dass der Vertrag erst bindend ist wenn eine Versandbestätigung vorliegt, dies ist dem Post jedoch nicht zu entnehmen.

  • Better schreibt dazu:

    @Thomas:

    Um den Fall wirklich beurteilen zu können, fehlen ein paar Informationen. Etwa: Lag nur eine Eingangsbestätigung für die Bestellung vor? Oder schon eine verbindliche Annahme? Ich meine, es war das LG Frankfurt/M., das vor einigen Jahren mal entschieden hat, dass die Vereinnahmung des Kaufpreises einem Vertragsschlusses gleicht. Zumal dem Kunden durchaus finanzieller Schaden entstanden sein könnte: Etwa, weil die gleiche Ware bei einem anderen Händler nur zu einem höheren Preis erhältlich ist - oder der MM einige Wochen braucht, das Geld zurückzuzahlen.

    Aber wir sind uns einig: Eine kundenfreundliche Lösung sähe anders aus.

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