Gewährleistung
PS4 Code nicht gültig da schon vorher eingelöst wurde
Holger schreibt im April 2019:
Hallo, ich habe am 26.03.2019 um 19:38 meine Onlinebestellung einer PS4 PlusCard 12 Monate Mitgliedschaft im MediaMarkt Kiel bezahlt und abgeholt. Zuhause wollte ich den Code einlösen, bekam aber immer die Fehlermeldung das dieser Code schon eingelöst wurde. Durch den PlayStationSupport habe ich nachweislich erfahren das dieser Code schon am 26.03.2019 um 12:48 eingelöst wurde. Alle diese Nachweise habe ich dann bei MediaMarkt eingereicht aber bisher verweigert mir Mediamarkt Ersatz zustellen bzw reagiert nicht auf meine Beschwerde obwohl sie gesetzlich als Händler dazu verpflichtet sind. Auch Beschwerden an die Beschwerdeabteilung MediaMarkt werden gekonnt ignoriert. Daher bestellt lieber im Onlineshop nix mehr, bringt nur Ärger und Lauferei um vielleicht doch mal zum Recht zu kommen, bzw seinen Rechtsschutz zu nutzen und einen Anwalt einzuschalten. Eigentlich ist diese Vorgangsweise seitens MediaMarkt ein Fall für Spiegel TV oder ZDF wiso bzw Bild hilft.
-
Blubbediblubb schreibt dazu:
Ich kann diese hohle Drohung mit den Medien nicht mehr hören...
Nochmal: KEINE SAU VON DEN MEDIEN INTERESSIERT SOWAS!
Es interessiert die Markt-Mitarbeiter nicht und es interessiert die Geschäftsführung nicht.
Wenn dein Fall so interessant für die Medien wäre, würden die 24/7 nichts anderes senden, bei den vielen Leuten die sagen "das sei was für die Medien".
Hinweis: Auch im Forum von ichbindochbloed.de gelten ein paar Spielregeln. Dieses Forum bietet keinen Platz für Beschimpfungen und Beleidigungen – auch wenn manchmal die Emotionen hochkochen. Bitte verzichten Sie daher auf strafrelevante Äußerungen und auch auf Fäkalsprache. Es schadet Ihrem und unserem Anliegen.
Sie können in diesem Forum völlig anonym von Ihren Erfahrungen berichten. Bitte bleiben Sie in Ihren Schilderungen bei den Tatsachen. Sollten uns Fakten bekannt werden, die am Wahrheitsgehalt Ihrer Darstellung eindeutig zweifeln lassen, werden wir Ihren Beitrag ohne vorherige Ankündigung entfernen. Wir behalten uns zudem das Recht vor, Beiträge sinnerhaltend zu kürzen oder um fehlende Angaben zu ergänzen – ähnlich Leserbriefen in der Zeitung.