Gewährleistung

Gewährleistung kennt man im Hause Media-Markt nicht.

Kevin schreibt im August 2019:

Nach knapp 3 Wochen ging mein IPhone nicht mehr an. In der Filiale wurde ich dann auf den Hersteller verwiesen vom Hersteller an den Markt zwecks Gewährleistung. Das IPhone wurde dann eingeschickt und nach 4 Wochen.. Ein Wassergeschütztes Smartphone der höchsten Preisklasse und IP68 Klassifizierung ein Wasserschaden? Über nacht? Ohne Kontakt zu Wasser?

Verbraucherzentrale sieht kein Ausweg.

Anwalt wird eingeschaltet.

Kulanz oder Kundenfreundlichkeit kennt man nur beim Kauf, was danach geschieht Interessiert keinen!

  • MM Mitarbeiter schreibt dazu:

    ein "Wasserschaden" bedeutet nicht gleich, dass das Gerät mit Wasser in Berührung gekommen ist.

    Es reicht auch z.B., das Gerät in der Hosentasche zu haben und zu schwitzen.

    Feuchtigkeit kann auf sehr vielen Wegen in ein Handy eindringen. Fakt ist, wenn sich der innen liegende Feuchtigkeitsindikator verfärbt hat, lehnt jeder Hersteller die Garantie ab. Wie die Feuchtigkeit eingedrungen ist, ist dabei nebensächlich. Und Eigenverschulden ist selten ein Grund, Kulanz zu zeigen. Auch wenn jemand unbeabsichtigt das verursacht hat.

  • Techniker schreibt dazu:

    IP68 bedeutet "wasserdicht bis 1m Tiefe oder tiefer". Entweder, das Gerät ist mit einem Kärcher abgesprüht worden (hat es auch schon gegeben), oder es erfüllt doch nicht IP68 (z.B. durch einen Montagefehler). Dann wäre es doch ein Fall für die Gewährleistung (nicht für die Garantie). Insofern, naja, ist es eben nicht egal, wie die Feuchtigkeit eingedrungen ist. Bei einem Produktionsfehler müsste der Händler in der Tat keine Kulanz zeigen, sondern einfach nur seiner gesetzlichen Pflicht der Sachmängelhaftung nachkommen. Das ersparte dann auch so blöde Beiträge in diesem Forum...

  • Thomas schreibt dazu:

    @ techniker, Wasserdicht --> Wasser darf nicht in einer Menge eindringen, die schädliche Wirkung verursacht, wenn das Gehäuse dauernd unter Wasser getaucht ist. Die Bedingungen müssen zwischen Hersteller und Anwender vereinbart werden--> Als Vereinbarung ist hier die Angabe "bis zu 30 Minuten und in einer Tiefe von bis zu 2m" zu betrachten. Alles andere würde bedeuten dass das Gerät einen Tauchgang im Mariannengraben überleben müsste.

    @Kevin Wenn das Gerät über Nacht ausgefallen ist, so heißt dies nicht zwingend dass die Feuchtigkeitseinwirkung auch Nachts geschah. Fortlaufende Korrosion sorgt für z.T. Monate später auftretende Mängel.

    Alles in allem ein Fall welcher nicht pauschal abgeurteilt werden sollte, immerhin gibt es genug weitere Fehlbedienmöglichkeiten einen Wasserschutz unachtsamer Weise zu zerstören, das sollte jedoch im Zweifel ein Gutachten klären.

  • Techniker schreibt dazu:

    @Thomas: Ja, stimmt, die Bedingungen sind etwas detaillierter als bloß "wasserdicht bis 1 Meter Tiefe oder tiefer". Das war eine nicht hilfreiche Verkürzung.

    Mein Punkt sollte sein: Die Schlussfolgerung, der Kunde sei grundsätzlich schuld, weil der Feuchtigkeitsindikator verfärbt ist, ist nicht zwingend. Der Indikator sagt lediglich "Hier ist Feuchtigkeit eingedrungen." Er sagt aber nicht, warum und wer dafür die Verantwortung trägt. Dafür taugt dann in der Tat ein Gutachten. Nur muss das der Händler in den ersten 6 Monaten ab Kauf beauftragen - der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass bei einem Schaden innerhalb des Zeitraums der Fehler bei Übergabe des Geräts an den Kunden bereits vorhanden bzw. angelegt war.

    Insofern ist die Antwort von @MM Mitarbeiter sehr typisch für den Media-Markt...

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