Gewährleistung
Saturn ausführl. Ablauf bei Gwl- Fall -alle in einen Sack...
Heike.H schreibt im Januar 2022:
Dann stell ich hier auch mal eine Erfahrung ein, ist aber schon gelöst.
Auf Euch gekommen bin aufgrund des heutigen Presseartikels im Business Inside.
Wird etwas lang, aber hoffe aufschlussreich.
Am 17-07-2021 einen Canon Drucker für 669 € bei Saturn Online gekauft ( Betonung liegt auf Online). Dies ist nämlich aus meiner Sicht sehr wichtig, da es sich bei den Filialen vs. Online um unterschiedliche GmBH`s handelt. Dies ist wichtig in Bezug auf die rechtl. Vertragspartnerschaft.
Weder auf der Online Seite von Saturn ( bis heute) noch im Drucker selbst war ein Hinweis , dass es für dieses Gerät eine Garantie Aktion 3 Jahre mit Vor Ort Austausch durch Canon, gibt ( eventuell am Anfang auch nicht angeboten…aber dazu später mehr )
Ende November 2021 erhielt (4,5 Monate später) ich erst einmal nur auf meinem Drucker einen Fehlercode 3452, welcher auch bestehen blieb. Es handelte sich um einen Herstellerrückruf – 14 Tage später am 13.12.2021 kam dazu auch noch eine Mail direkt von Canon.
Am 29.11.2021 habe ich erst einmal per Mail explizit meine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht mit Einreichung der Rechnung:
Zitiere Auszug aus Original:
……würde Sie bitten dies abzuklären und gegebenenfalls eine Reparatur oder Austausch in die Wege zu leiten, die Originalverpackung habe ich aufgrund der Größe nicht aufbewahrt. . Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam, dass ich von der gesetzlichen Gewährleistung/ Mängelhaftung nicht von einer freiwilligen Garantie gebrauch mache. --“….
Hier wäre ich sogar noch mit einer Reparatur einverstanden gewesen, im Verlauf des Hin und her, bat ich aber vorrangig um eine Ersatzlieferung, da ich die Nase voll hatte.
1 Antwort von Saturn- Online
…….vielen
Dank für Ihre Nachricht.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen aus Datenschutzgründen keine
Informationen über die Bestellung mitteilen können. Nennen Sie uns bitte
folgende Informationen:
- Bestellnummer
- Name des Bestellers
- Rechnungsanschrift
- E-Mail-Adresse, die bei der Bestellung verwendet wurde.
Nachdem Sie uns die korrekten Angaben mitgeteilt haben, können wir Ihnen
eingeschränkt Auskunft erteilen. Bitte beachten Sie, dass für bestimmte
Anliegen der direkte Kontakt zum Besteller notwendig ist. Gerne kann sich
dieser telefonisch bei uns melden……….
Wohlgemerkt die Rechnung war bei der Gewährleistungsanzeige dabei , die hatten also bereits alles.
2. Antwort von Saturn-Online
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich bedaure sehr, dass an Ihrem Gerät ein Defekt aufgetreten ist.
Um Ihre Garantie-/Gewährleistungsansprüche
geltend zu machen, wenden Sie sich bitte an einen unserer Märkte in Ihrer Nähe.
Dort nehmen die Kollegen Ihre Reklamation gerne entgegen und lassen das defekte
Gerät überprüfen.
Halten Sie bitte dazu Ihre Rechnung oder den Lieferschein bereit.-------------
Da war ich schon sauer, denn die nächste Filiale ist 60 km weg, einfache Strecke. Aber gut ich schrieb diese Filiale mal an, um zu erfahren, ob diese dann den Drucker abholen lassen oder zumindest einen Versandschein erstellen.
Antwort der Filiale Passau :
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zur Reklamation können uns das Gerät gerne vorbeibringen oder zukommen lassen um eben den Defekt entsprechend prüfen zu lassen. Hierfür wird das Gerät an eine vom Hersteller zertifizierte Werkstatt übergeben.
Sollten Sie noch Rückfragen haben, melden Sie sich gerne bei mir. Unten finden Sie zusätzlich zur Mail auch meine Durchwahlnummer.
Viele Grüße aus dem Saturn Passau xxxx
Meine Antwort an die Filiale ( kürze ich etwas) :
-------- Aber leider bin ich bei der u.g. Telefonnummer in der Zentrale rausgekommen, welche mich nicht mit ihnen verbinden konnten. Dass das mit dem Durchrufen zu Ihnen nicht klappt , können Sie gern auch mich anrufen xxxxx, …..
Nach § 439 BGB möchte ich Sie nun bitten mir einen Ersatz zu liefern und zwar aus einer Seriennummer, welche nicht von diesem Problem betroffen sind. xxxxxxxxx
Bei dieser Gelegenheit, könnte der defekte Drucker gleich für Sie mitgenommen werden, wenn man dazu ein Label mit Abholung erstellt, dies wäre dann wohl auch die günstigste Transportvariante. Da es bei Ihnen ja auch Retourenlabel für den Widerruf gibt, dürfte dies für Saturn ja keine Hürde sein.
Ich verweise ersatzweise auch auf den Teil der Gewährleistung , aus welcher hervorgeht, dass der Händler die Transportkosten zu tragen hat und auf das Urteil des EuGH 23. Mai 2019 (Az. C-52/18. Nun dieser Drucker, da er erstens sehr schwer ist und zweitens , wenn verpackt ( Originalverpackung habe ich aber eh nicht mehr , da dies zum Lagern zu groß war) auch nicht gerade das ist, was man handlich oder leicht zu transportieren nennen kann. ( verwies darauf das ich akt. Weder Auto fahren noch gescheit gehen kann ( nur Krücken ) und meine Behinderung-
Des Weiteren möchte ich in einem Reparaturfall auch genau wissen wie lang dies dauern würde, denn eine längere Zeit ohne das Gerät ist, damit mir diesbezüglich kein größerer Nachteil entsteht
Ersatzweise wäre ich auch einverstanden , wenn Sie den Drucker hier vor Ort reparieren.
Vorab möchte ich Ihnen aber noch mitteilen, dass der oder einer der Administratoren von der Website Druckerchannel mit Canon in Kontakt getreten ist und wohl nachfragen möchte , ob diese mir das Teil direkt austauschen. Das können wir natürlich noch abwarten , auf die paar Tage kommt es dann auch nicht an.
Wobei ich dort gefragt wurde, ob ich die kostenlose 3 Jahre Garantie habe, ich dies so beantworten musste, dass diese nicht dabei war , zumindest fand sich dazu beim Kauf, Bestellbestätigung , Rechnung oder direkt beim Drucker , keinerlei Hinweis, so dass ich davon ausgehe , dass diese zu meinem Kaufdatum nicht angeboten war. Oder Saturn hat nur vergessen dies irgendwo zu benennen, das wäre dann allerdings wirklich ärgerlich, da hier der Vor Ort Tausch Service includiert gewesen wäre.
Habe gestern aufgrund der Anfrage noch einmal alles durchgesehen, da ich mir selbst nicht 100 % sicher war, ob ich es aufgrund meines Unfalles usw. eventuell übersehen hatte. Aber nichts , ok hätte jetzt eh nichts mehr gebracht, da man nur 30 Tage Zeit hat für die Registrierungen. ----------------
Dann rief mich der Herr aus Passau an, machte mich jetzt genau auf den o.g. Punkt der getrennten GmbHs aufmerksam und dass, er nicht mein Vertragspartner sei, aufgrund meines Schreibens, wo er schon den Anwalt trapsen hörte und ich auf mein Gewährleistungsrecht bestehe, soll ich dies doch mit der Online GmbH klären.
Gut damit hatte er Recht, sind ja auch unterschiedliche Handelsregistereinträge.
Dann ging es mit dem Online KD mit immer der gleichen Leier weiter, dass die Filiale meinen Fall auch nicht übernehmen wollte wurde einfach ignoriert.
Am 01.12.2021 habe ich dann ein Schreiben an die Geschäftsführung verfasst. Welches ich vorab per Mail und zusätzlich als Übergabeeinschreiben –mit Option Eigenhändig an diese sendete. Ob man die Mail mit Anhang an diese weiterleitete habe ich nie erfahren, soweit war obige Maßnahme wohl auch mein Glück.
Das Schreiben zitiere ich jetzt nicht , auf jeden Fall forderte ich noch einmal explizit mein Gewährleistungsrecht ein, mit Fristsetzung und wenn diese nicht eingehalten würde , dass ich vom Kaufvertrag zurück treten. Verwirrt hatte mich dann erst einmal , dass in der KD Mail eine andere GF Konstellation ( einer mehr) stand zum Impressum , ebenso dass die Handelsregisternummern unterschiedlich waren. Ich hoffte, dass ich nun an die richtigen sendete. Benannte vorsichtshalber die 3 aus der Mailsignatur.
Dabei forderte ich auch sofort die Kosten für das Einschreiben, Papier ( Kopien ) und voraussichtliches Verpackungsmaterial .
Das mit dem Verpacken gestaltete sich nämlich gar nicht so einfach aufgrund der besonderen Eigenschaft des Druckers und da ich die OVP nicht mehr hatte(Tintenschlauchsystem und Tinte kann man selbst nicht vorher entfernen ) und gerade auch noch bei dem Herstellerfehler , da ging es nämlich darum , dass ein Schlauch nicht Dicht sei. Mann musste sogar extra aufs Paket oben drauf schreiben und dass dieser ja nicht gekippt, auf den Kopf gestellt werden soll.
Aber es kam jetzt mal eine etwas andere Antwort von Saturn -online :
Zitiere:
------Ihrem
Wunsch, das von Ihnen reklamierte Gerät sofort auszutauschen, kann ich nicht
entsprechen.
Beachten Sie bitte, dass der Käufer dem Verkäufer zunächst eine Überprüfung des
Gerätes ermöglichen muss. Denn nur im Rahmen einer Überprüfung kann
festgestellt werden, ob ein Mangel vorliegt und woraus ein etwaiger Mangel
resultiert. Ein sofortiger Austausch wie von Ihnen gefordert, ist daher nicht
möglich.
Sobald eine Überprüfung des Gerätes stattgefunden hat und sich ein
Gewährleistungsfall bestätigt, werden wir selbstverständlich unsere Pflicht zur
Nacherfüllung einhalten.
Bitte senden Sie die betroffene Ware an folgende Adresse zur Reparatur ein:
MMS E-Commerce GmbH
c/o Power Service GmbH
Mathias-Brüggen-Str. 53 b Tor 5
50829 Köln
Bitte füllen Sie den Reparaturauftrag aus und legen diesen Ihrem Paket bei.-------------
Nun gut grundsätzlich hat der VK das Recht auf Überprüfung, wobei es sich hier ja um einen nachgewiesenen Herstellerrückruf wegen eines Herstellerfehlers handelt, also was will Saturn? Mir erzählt doch keiner , dass ausgerechnet die noch nichts von dem Herstellerrückruf wussten,
Dann wurde ich schon wieder Misstrauisch:““ Warum soll ich einen Reparaturauftrag ausfüllen, wenn er doch nur Überprüft werden soll? „“
In der Tat, der Link leitet mich rein auf einen Reparaturauftrag, keine Wahlmöglichkeit im Formular nach dem Gewährleistungsrecht, schrieb aber gleich in den freien Text, dass ich eine Ersatzlieferung wünsche, druckte es aus und ergänzte handschriftlich mit einer Fristsetzung und Verweis, auf mein Einschreiben an die GF ect. Dieses Schreiben sendet ich denen sofort per Mail und legte eine Komplette Kopie mit ins Paket, für den Fall , dass die ohne weitere Rückfrage den Drucker einfach an Canon senden und behaupten, ich wolle die Herstellergarantie, was ich ja nicht wollte. Denn Canon hat auch nicht aus Kulanz die bessere 3 Jahres Garantie mit Vor Ort Austausch gewährt und so ging es wohl nicht nur mir. Den sehr guten äußeren Zustand des Druckers, Tintenstand , jeden einzelnen Verpackungsschritte habe ich mit jeder Menge Fotos dokumentiert ( Zahl verrate ich nicht, sonst heißt es ich bin paranoid
-
Heike.H schreibt dazu:
Fortsetzung_
https://reparaturauftrag.saturn.de/formular
Am 13.01.erhielt ich eine Eingangsbestätigung und das der Drucker an eine Servicewerkstatt gesendet wurde (die Fotos hatte ich noch gar nicht beachtet, da ich dachte bei dem angeh. R- Auftrag handelt es sich wieder um meinen . Erst gestern habe ich gesehen, als ich alles für meine Unterlagen ( an meinem jetzt neuen Drucker ausdrucken wollte , dass da Fotos vom Eingang bei Saturn integriert waren) Und das es meiner ist , ist eindeutig, da ich vorn die Seriennummer , ( Labelprintstreifen )hingeklebt hatte , was man nat. auch auf meinen Fotos sieht) . Nach dieser Mitteilung, eröffnete ich gleich noch einen PayPal Konflikt, bevor die Konfliktfrist abgelaufen wäre.
Obwohl ich Euch sehr gern die Fotos hier hochladen würde dass er bei Versand in einwandfreiem äußerem Zustand war und dann Fotos von Saturn, wie er dort ankam … soviel zur Paranoia, ich hatte nämlich recht behalten, die Tinte war ausgelaufen und hat den Drucker mehr als deutlich versaut. Die wollten den Drucker ja Partou nicht abholen lassen….( hatten denn sogar die VP Anweisung von Canon gesendet) ., wobei so wie der ausschaut , hätte die wahrscheinlich auch nichts gebracht , zumal wir sogar wirklich über die Anweisung hinaus verpackten und den Drucker zusätzlich mit Folie zugewickelt.haben und dann noch mal einen Foliensack drum rum ect. Das die den überhaupt noch zur Reparatur schickten,…. Ich verkneife mir was ich jetzt denke, das dies event. gegen die Forenregeln verstoßen würde.
Nun gut vorgestern am 19.01.2022 erhielt ich gleich 3x Post. Von Canon, von Saturn und von PayPal.
· Saturn, schrieb mir jetzt man nehme meinen Kaufrücktritt jetzt an, nat. eine ganz andere Begründung, nämlich aufgrund meines Schreibens an die GF, aber das Einschreiben könne man nicht erstatten, da dies angeblich nicht notwendig gewesen wäre . Aha , das sehe ich nämlich ganz und gar nicht so es war erstens notwendig und ich kenne auch kein Gesetz oder Urteil, was es verbietet seine Rechte nachweisbar einzufordern ( habe ja keinen Kurier für hunderte Euro beauftragt) , noch dazu bei dieser Vorabgeschichte.
· PayPal- man hätte zu meinen Gunsten entschieden.
· Canon wie bereits erwähnt ( nach sage und schreibe 6 Wochen ) wegen der Gewährleistung soll ich mich an den Hersteller wenden , keine Kulanz wegen der nicht angegebenen 3 Jahres Garantie.
Dann habe ich bei Otto gleich einen neuen bestellt, welcher Gott sei Dank weit weg von der betroffenen Serie war, kam am auch gestern schon an.
Aber auch hier kein Hinweis auf die 3 Jahre Hersteller Garantie auf deren Homepage im Angebot, und beim Drucker selbst auch wieder nichts dabei ( habe aber registriert, da ich dies ja nun vom Admin Ronny der Homepage Druckerchannel wusste) .
Warum auch Otto das nicht angibt keine Ahnung, denn hier wurde mir im Gegensatz zu Saturn keine kostenpflichtige Zusatzgarantie angeboten. Also wird von Canon was angeboten, was aber möglichst keiner finden soll???
Den kompletten Sachverhalt, kann ich natürlich auch beweisen, wenn notwendig, denn wie ihr Euch schon denken könnt, ich bewahre alles auf.
-
Frosch schreibt dazu:
Auf der Website von Canon wird schon auf die Garantieerweiterung hingewiesen:
https://store.canon.de/canon-maxify-gx7050-megatank-farb-tintenstrahl-multifunktionssystem-mit-wlan-und-nachfuellbaren-tintentanks/4471C008/
https://www.canon.de/offers/buro-drucker-scanner-aktion/
-
Heike.H schreibt dazu:
@Frosch
Ich habe aber nicht im Canon Store gekauft, deswegen kam ich auch nicht auf die Idee dort nachzusehen. Da nur ein Zettel zu der normalen Canon Garantie dem Drucker beilag , konnte ich auch nicht davon ausgehen, dass es gerade eine Aktion gibt. Wenn ich in einem Markt (online) kaufe , gehe ich normalerweise davon aus, dass man darauf hin gewiesen wird. Zumindest was das früher mal so, kenne ich von Siemens, Samsung und Bosch Geräten, was unter anderem auch immer eines der Kaufkriterien für mich war , wenn angeboten.
-
Frosch schreibt dazu:
@Heike.H
das ist schade, dass einige Händler nicht auf die Garantieverlängerung seitens Canon hinweisen.
Auf die Schnelle habe ich jetzt nur die Firma Office-Partner gefunden, dieses - für mich - zusätliche Kaufreizargument einsetzt.
https://www.office-partner.de/search?sSearch=canon%20maxify%207050
Du hast Dich IMO gegenüber Saturn gut geschlagen. Respekt hierfür.
-
Heike.H schreibt dazu:
@ Frosch
Ganz genau, so kannte ich das auch von früher. Groß und deutlich schon mal ein Hinweis auf die 3 Jahre Garantie.
Wenn jetzt noch in Zettel im Druckerpaket oder bei der Rechnung liegt, dass man sich für dieses Angebot innerhalb von 30 Tagen nach Kauf registrieren muss und/oder in den verlinkten Garantiebedingungen, ein Direktlink zur Registrierungsseite enthalten wäre, würde ich sogar das Prädikat perfekt vergeben. :))
Im Druckerchannel hat mir ein anderer Poster einen Hinweis wegen eines laufenden Verfahrens am EUGH gegeben, lies mal sehr interessant:
https://shopbetreiber-blog.de/2021/02/15/eugh-muss-entscheiden-muessen-onlinehaendler-ueber-eine-herstellergarantie-informieren/
-
Unknown schreibt dazu:
@Heike.H
danke für den Link.
Ich kann die Händler nicht verstehen, dass diese oftmals nicht auf eine Garantie seitens der Produkthersteller hinweisen.
Für mich ist die Hersteller-Garantie auf jeden Fall ein (zusätzlicher) Kaufanreiz ... .
-
g2y7gbKXOWM4Av schreibt dazu:
Pz4SfyucdFo0ZH7bTug0nx3jbxTZzp2FGVL3Oq9PIPvRhJOaujrlldrGcemHnr85Flr4Ait5vPyejssiXJSaYFpMO9BMMmIORSEozQfGeff9
Hinweis: Auch im Forum von ichbindochbloed.de gelten ein paar Spielregeln. Dieses Forum bietet keinen Platz für Beschimpfungen und Beleidigungen – auch wenn manchmal die Emotionen hochkochen. Bitte verzichten Sie daher auf strafrelevante Äußerungen und auch auf Fäkalsprache. Es schadet Ihrem und unserem Anliegen.
Sie können in diesem Forum völlig anonym von Ihren Erfahrungen berichten. Bitte bleiben Sie in Ihren Schilderungen bei den Tatsachen. Sollten uns Fakten bekannt werden, die am Wahrheitsgehalt Ihrer Darstellung eindeutig zweifeln lassen, werden wir Ihren Beitrag ohne vorherige Ankündigung entfernen. Wir behalten uns zudem das Recht vor, Beiträge sinnerhaltend zu kürzen oder um fehlende Angaben zu ergänzen – ähnlich Leserbriefen in der Zeitung.