Preisangabe

Freie "Preisgestaltung" ?

Petrocelli schreibt im Juli 2022:

Der Mediamarkt in Mainz hat seit einigen Tagen saisonal passend Ventilatoren im Sortiment. Diese sind vor dem Markteingang im Flur aufgestapelt. Preis letzte Woche für ein spezielles Modell der Marke Könic, 39 € . Diesen habe ich im Auftrag für jemanden gekauft. Zu Beginn der Hitzewelle Anfang dieser Woche, das gleiche Modell dann 69 €. "Das sei ein Angebot gewesen" , sagte der Mitarbeiter auf Anfrage, als ich das Gerät nochmals erwerben wollte. Na ja, Pech gehabt, dachte ich.

Einen weiteren Tag später, der gleiche Ventilator, 44,95 € . OK merkwürdig, aber der Preis ist akzeptabel. Ich wollte das Gerät kaufen.

An der Kasse stand dann aber plötzlich 59 € auf der Rechnung, trotz Auspreisung von 44.95€ !

"Das machen die wie sie wollen in der Zentrale, über Nacht, da haben wir keinen Einfluss", sagte die Dame an der Kasse, als ich mich verblüfft zeigte, keine Anstalten machend sich um Aufklärung zu bemühen. Ich könne versuchen, in die Abteilung zu gehen und fragen, ob der Preis von 44,95 € ausnahmsweise noch für mich gewährt werden könne.

Ganz offensichtlich sehr widerwillig tat der Herr in der zuständigen Abteilung dies!

"Immer schön uffbasse mit de Preise" war aschließend der dankenswerte Hinweis der Dame an der Kasse.

Diese Vorgehensweise in der Preisgestaltung finde ich nicht besonders kundenfreundlich. Bei einer Liste von mehreren Artikeln, fällt der Preisanstieg evtl gar nicht auf. Oder anders, wozu preist man dann Artikel überhaupt aus? Oder sollen wir uns zukünftig ausschließlich an Onlineshops gewöhnen?

Und ob das alles rechtens ist? Ich weiß es nicht.

Man kommt sich jedenfalls vor wie der nervig, lästige Kunde. Man hat ja extra Arbeit verursacht

Ein "Geschmäckle"hat es allemal....

  • Jones schreibt dazu:

    Die machen das eben mittlerweile gleich wie Amazon, Artikel die saisonal laufen werden gerne mehrmals in der Woche abgeändert und der Preis neu ausgeschrieben. Liegt tatsächlich mit daran, das der Kunde ja auch vergleicht.  Und was die Dame gesagt hat ist richtig, über Nacht werden Preise verglichen und demensprechend am nächsten Morgen in das System eingespeist. 

    Ist leider auch rechtens, wie gesagt ist bei Online Händlern zum Teil genau so.

  • Anonym schreibt dazu:

    Nicht rechtens ist aber wenn der Preis mit 44,99 € angeschrieben wird. Dann aber plötzlich 59,99 kostet. Wenn man Preise im System ändert. Muss man dementsprechend auch dass Schild ändern. 

  • Sven schreibt dazu:

    Der Preis an der Kasse gilt. Da wird erst der Kaufvertrag geschlossen.

  • XxX schreibt dazu:

    Es können immer Fehler bei der Preisauszeichnung passieren, wüsste nicht wo das Problem lag 

  • Hartmann von der Weich schreibt dazu:

    Es ist im deutschen Recht tatsächlich kurios: Ein "Preisschild" am Regal zeigt eben nicht den Preis an, den der Händler mit der Ware erzielen will. Juristisch ist das "Preisschild" die Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot für die Ware abzugeben. Sobald er an der Kasse die Ware aufs Kassenband legt, gibt er dem Händler gegenüber ein Angebot ab (stellt sich die Frage, welches? Kenne niemanden der ruft "Ich biete für dieses Produkt 39,50 Euro!"). Dieses kann der Händler nun annehmen - oder ablehnen.

    Soweit die Theorie. Tatsächlich findet sich aber in Supermärkten oder bei Händlern nie jemand, der befugt wäre, das Angebot des Kunden anzunehmen. Insofern ist die heutige gesetzliche Regelung eine, die erkennbar noch aus der Zeit der Tante-Emma-Läden stammt, als der Ladeninhaber noch selbst hinter der Kasse stand und über den Preis verhandeln konnte. Mit einem/r Kassierer/in geht das natürlich nicht.

    In der Praxis also: Immer auf plötzliche "Preissprünge" an der Kasse vorbereitet sein, ein Gegenangebot unterbreiten - und ansonsten die Ware nicht kaufen. Es gibt übrigens  keine Verpflichtung, die Ware wieder in das Regal zurückzubringen, sollten die "Preisverhandlungen" an der Kasse scheitern... ;-)

  • Frosch schreibt dazu:

    Invitatio ad offerendum ...

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