Reparatur

Media Markt verweigert Geldrückerstattung und mein Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten

JoAnna schreibt im Februar 2024:

Ich habe letztes Jahr bei Media Markt einen Akku-Staubsauger erworben und leider musste ich ihn aufgrund der schwachen Akkuleistung reklamieren. Mir wurde beim Kauf zugesichert, dass der Akku eine Betriebsdauer von bis zu 1 Stunde gewährleistet. Der Hersteller, Miele, hat bei zwei Reklamationen denselben Fehler festgestellt, nämlich einen defekten Akku, und diesen jeweils ausgetauscht. Bei der dritten Reklamation habe ich die Rückerstattung des Kaufpreises gefordert, jedoch teilte mir Media Markt mit, dass Miele den Fehler noch bestätigen müsse. Nun hat Miele jedoch erklärt, dass kein Fehler mehr vorliege und die Akkuleistung im normalen Bereich sei. Tatsächlich hält der Akku jedoch nur etwa 23 Minuten bei minimaler Stufe, anstatt der erwarteten 60 Minuten. Zudem dauert das vollständige Aufladen des Akkus ungefähr 4 Stunden. Es sei darauf hingewiesen, dass auf der Internetseite von Media Markt für diesen Staubsauger ebenfalls eine Laufzeit von 60 Minuten angegeben wird.

Gemäß § 437 BGB habe ich von meinem Recht Gebrauch gemacht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Trotzdem weigert sich Media Markt, mir das Geld zurückzuerstatten. Stattdessen wurde mir ein zweiter Akku angeboten, wobei darauf bestanden wird, dass ich den Staubsauger zusammen mit dem zusätzlichen Akku abhole.

Frage: Habe ich eine Chance, mein Geld von Media Markt zurückzuerhalten?

  • berliner059 schreibt dazu:

    Ich würde an deiner Stelle die Verbraucherzentrale anrufen und Druck auf MediaMarkt machen. Irgendwann geben die immer nach.

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