Gewährleistung

Iphone X bekanntes Problem mit Touch Screen

Anonym schreibt im Oktober 2019:

Hallo, Iphone X 1,5 Jahre alt zeigt das bekannte verhalten mit dem Touch Screen (reagiert nicht, reagiert ohne Berührung)

ich zum Media Markt Problem geschildert, sagt mir der freundlich Herr, Garantie ist nur 1 Jahr, nun Gewährleistung also nix

Reparatur von Media Markt, ich muss beweisen das das Gerät beim Kauf defekt war.

ich sage' ok' also bevor ich das Gerät kaufe muss ich beweisen das es da schon defekt war. Meinte der nette Herr jawohl,

kein Wort wir kümmern uns oder gehen Sie zum autorisierten Apple Händler, also kein Wunder wenn Amazon und Co besser erscheinen.

Dann wünscht er mir noch einen schönen Tag.

  • ein Kunde schreibt dazu:

    Wie lange bestehen die Gewährleistungsrechte?

    Bei Kaufsachen beträgt die „Gewährleistungsdauer“ 2 Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Das bedeutet jedoch nicht, dass der Verkäufer jeden Mangel beseitigen muss, der sich innerhalb von 2 Jahren zeigt. Die Gewährleistungsdauer von 2 Jahren bedeutet: Sie als Käufer haben 2 Jahre lang Zeit, einen Mangel zu reklamieren, wenn dieser schon beim Erhalt der Sache vorhanden war. Der Verkäufer haftet aber nicht für einen Mangel, der erst entstanden ist, nachdem Sie die Ware erhalten haben. Die Ware muss lediglich bei Erhalt mangelfrei sein. Wenn sie danach plötzlich nicht mehr funktioniert, so muss der Verkäufer hierfür nicht einstehen. Ein Mangel kann jedoch von Anfang an vorhanden sein, sich aber erst nach einiger Zeit zeigen.

    Beispiel: Sie kaufen sich ein neues TV-Gerät. Dieses funktioniert zunächst, geht aber nach einem Monat kaputt, da es aufgrund eines Produktionsfehlers einen Kurzschluss gab.

    In diesem Fall haben Sie Gewährleistungsrechte: Der Produktionsfehler bestand von Anfang an, also auch schon bei Erhalt der Ware. Er hat sich nur erst nach einem Monat in Form des Kurzschlusses ausgewirkt. Das Problem in solchen Fällen ist, dass Sie als Käufer beweisen müssen, dass ein Mangel (hier: der Produktionsfehler) von Anfang an bestanden hat und sich nur erst später ausgewirkt hat. Das ist leider oft mit großen Schwierigkeiten verbunden. Die Praxis zeigt erfreulicherweise, dass Verkäufer hier manchmal kulant sind und die Ware dennoch reparieren oder austauschen.

    Was bedeutet die Umkehr der Beweislast innerhalb der ersten 6 Monate?

    An sich müssen Sie als Käufer beweisen, dass die Ware schon bei Erhalt defekt war. Aber wer hat schon einen Zeugen parat, wenn er eine neu gekaufte Sache auspackt und sie zum ersten Mal ausprobiert? Hier hilft dem Käufer § 476 BGB. Hiernach wird innerhalb der ersten 6 Monate vermutet, dass der Mangel schon vorhanden war, als Sie die Ware erhalten haben.

    Das bedeutet: Wenn Sie einen Mangel innerhalb der ersten 6 Monate reklamieren, muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an existiert hat. (Nach Ablauf der 6 Monate müssen Sie als Käufer beweisen, dass der Mangel von Anfang an existiert hat. Es empfiehlt sich daher, Mängel möglichst zeitnah und spätestens innerhalb der ersten 6 Monate zu reklamieren.

  • ramp schreibt dazu:

    Wollte er es gar nicht einschicken oder was war jetzt genau das Problem?

    Weil einschicken kann er es schon aber wird er dir da halt einen Kostenvoranschlag sagen und den wolltest du

    eher letzten Endes nicht bezahlen oder?

  • Ex Medianer Führungskraft schreibt dazu:

    Nach 1 Jahr Garantie gibts bei Apple leider gar nix mehr. Das ist nicht Schuld vom MM sondern wenden Sie sich bitte an den Premium Hersteller Apple mit dem Premium Service. (1 Jahr lang) Darum Apple Care abschliessen. Nicht die nutzlose Plus Garantie.

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