Sonstiges

Alle Produkt- und Leistungsangaben ohne Gewähr

Ruhrnixe schreibt im Februar 2016:

Gewährleistung und Garantie werden willkürlich vertauscht und Sachmängel bestritten. In diesem Fall geht es um die Kühlgefrierkombination RB37J5009SA/EF von Samsung. Wichtige Vorabinfos lt. Hersteller und der Produktinfo im Media-Markt: 1.: Die Verwendung des Bedienfelds Drücken Sie die Schaltfläche Fridge (Kühlfunktion) und stellen Sie die gewünschte Kühltemperatur im Bereich von 1 °C bis 7 °C ein. Standardmäßig ist diese Temperatur auf 3 °C eingestellt, bei jedem Antippen der Schaltfläche Fridge (Kühlabteil), verändert sich der Temperaturwert wie nachstehend angegeben und auf der Temperaturanzeige wird der neu eingestellte Temperaturwert angezeigt 3°C 2°C 1°C 7°C 5°C. 2.: Die Fresh Zone Schublade ist ca. 2°C kälter als die im Kühlschrank-Innenraum eingestellte Temperatur und bietet eine optimale Lagertemperatur für Fisch und Fleisch. Am 13.12.2015 bestellte ich im Media-Markt-Onlineshop eine Kühlgefrierkombination (RB37J5009SA/EF) von Samsung, die am 16.12.2015 geliefert wurde. Nach einigen Tagen stellte ich mittels eines Thermometers fest, dass die eingestellten Temperaturen im gesamten Kühlteil inklusive der "Fresh-Zone-Schublade" stets deutlich überschritten werden. Ich machte gegenüber Media Markt schriftlich meinen "Anspruch auf Gewährleistung wegen Mangelhaftigkeit der Kaufsache" geltend und setzte eine Frist bis zum 09.02.2016. Daraufhin erhielt ich von Media Markt mehrmals die Aufforderung, mich innerhalb der Garantiezeit an den Hersteller Samsung zu wenden und weiter: "Sollten Sie keine Möglichkeit haben den Hersteller zu kontaktieren bieten wir Ihnen gerne als Serviceleistung, die Vermittlung zum Herstellerkundendienst an." In einer weiteren e-Mail wurde mir die Telefon-Nr. einer Service-Hotline mitgeteilt: "Bitte wenden Sie sich an die folgende Service Hotline: 018067267864 Und halten sie sich die Seriennummer zu Ihrem Gerät: 'SAMSUNG RB37J5009SA/EF' bereit. Die Kollegen werden sich umgehend um einen schnellst möglichen Termin bemühen." Nach meinen Internetrecherchen stellte sich dann heraus, dass es sich bei dieser Tel.-Nr. um die der Firma Samsung handelt. Nachdem ich die Kontaktaufnahme zu Samsung mit Hinweis auf die gesetzlich geregelte Gewährleistungspflicht des Verkäufers ablehnte, meldete sich Samsung telefonisch bei mir, zwecks Abstimmung eines vor-Ort-Termins mit einem Techniker bei mir zu Hause. Ich stimmte zu, da ich davon ausging, dass Media Markt den Termin zwecks Reparatur des Gerätes angestossen hatte. Der Techniker (Fa. Operatec, die nach meinen Recherchen häufig auch im Auftrag von Media Markt tätig ist) bestätigte die Temperaturdifferenz, bezweifelte jedoch den Erfolg einer Reparatur, die er dann auch nicht durchführte. Schriftlich hielt er in seinem Bericht fest, dass ich im Zuge der Gewährleistungsansprüche gegenüber Media Markt einen Gerätetausch wünsche. Nachdem die von mir gesetzte Frist am 09.02. erfolglos abgelaufen war, schrieb ich an die Geschäftsleitung von Media Markt und setzte eine Nachfrist bis zum 23.02.2016 für einen Geräteaustausch. Sollte diese Frist erfolglos verstreichen, würde ich meine Gewährleistungsansprüche auf zivilrechtlichem Weg unter Inanspruchnahme meines Anwalts durchsetzen. Am 11.02.2016 erhielt ich einen Anruf von einem Media Markt - Mitarbeiter, der den Gerätefehler abstritt. Lt. Samsung hätte das Gerät gar keine temperaturgenaue Einstellmöglichkeit, es handele sich lediglich um "Leistungsstufen". Es wäre ein weiterer Technikertermin notwendig, um die Temperaturen im Kühlteil mittels eines geeichten Thermometers zu überprüfen. Am selben Tag erhielt ich von Samsung per e-Mail eine Mitteilung "dass Frau X keine Reparatur als Garantieleistung durch den Hersteller Samsung wünscht, sondern einen Gerätetausch aufgrund Gewährleistung durch den Händler Media Markt fordert. Daher ist auch keine Reparatur durch den Techniker ausgeführt worden." Fortsetzung folgt - idealerweise mit positivem Ausgang und ohne Anwalt.

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