Gewährleistung

Gesetzliche Gewährleistung verweigert

Nina schreibt im August 2020:

Ich habe mir ein Smartpohone im Media Markt Altona gekauft, dass im 5ten Monat nach Kauf nicht mehr zu laden war und sich auch am Ladekabel hängend nicht mehr anschalten lies. Dieses von einem auf den anderen Tag. Ich ging zum Mediamarkt Altona, die Dame am Service verweigerte die gesetzliche Gewährleistung des Händlers innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf und sprach nur von der Hersteller Garantie, sie schickte das Gerät ein. Nach 3 Woche wurde ich immer noch mit "warten" vertröstet. Ich ging wieder zum Mediamarkt und drohte mit einem Rechtsanwalt/ Klage, weil die gesetzliche Gewährleistung nicht eingehalten wurde. Daraufhin erhielt ich am folge Tag eine Mail, dass mein Gerät nicht zu reparieren sei und ich meinen Kaufpreis im Mediamarkt erstattet bekomme.

  • Antwort schreibt dazu:

    Guten Tag,

    erstmal haben Sie grob genommen recht, dass Sie, bzgl der Beweislast Umkehr, in den 5 Monaten sind. Jedoch hat der Händler hier die Möglichkeit das Gerät nachzubessern, sodass es zum Hersteller eingeschickt wird und (im Normalfall) repariert. Media Markt setzt an diesem Punkt meist bei der Hersteller Garantie an. Letztendlich wird das Gerät in beiden Fällen zum Hersteller geschickt und auch im Normalfall repariert.

    Einen schönen Tag noch.

    PS. Bevor jetzt die Antwort kommt "Ich habe Recht auf ein Austausch", möchte ich gleich sagen. Nein! noch nicht. Sie können ein Austausch fordern, jedoch hat der Händler die Möglichkeit dies abzulehnen, wenn es mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Der Händler hat das recht auf 3 Nachbesserungs Versuche.

  • Nina schreibt dazu:

    Und wieviel Zeit darf der Händler sich zum Nachbessern lassen?

    Etwas so lange bis das Gerät aus der 6 Monatsfrist heraus ist um dann, zu späterer Zeit die Schuld auf den Kunden zu schieben?

  • Antwort schreibt dazu:

    Eine genaue Zeit kann ich Ihnen leider nicht sagen. Sie können jedoch eine Angemessene Frist setzen, sodass der Händler auch genug Zeit hat das Problem zulösen (eine Empfohlene Frist kann ich Ihnen leider nicht sagen). Bitte bedenken Sie das die Abgabe und die wahrscheinliche Angabe einer Dauer am Reparatur Schalter, noch nicht gleichzusetzen mit der entsprechenden Frist ist (Frist sollte schriftlich erfolgen).

    Auch wenn Sie entsprechend über die 6 Monate hinaus sind haben Sie den besagten Schaden vor dieser Zeit gemeldet und beim Händler angezeigt. Sprich Sie haben den schein in der Hand, der Belegt das der Schaden vor den 6 Monaten war (Reparatur Auftrag).

    Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.

  • Nina schreibt dazu:

    Ihre Aussage, ein neues Gerät gebe es unabhängig vom Alter des Gerätes sowieso nicht ist grob falsch. Im Falle eines Geschäfts zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher greift gemäß § 476 BGB in den ersten sechs Monaten eine Vermutungsregelung zugunsten des Verbrauchers, dass ein Sachmangel, der erst nach Gefahrübergang aufgetreten ist, bereits bei Gefahrübergang, also beim Kauf, vorlag (s.o.). Zudem ist es dem Käufer immer möglich, den Beweis zu führen, dass ein Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. Dann muss natürlich ein neues Gerät geliefert werden, wenn der Beweis erfolgreich geführt wurde und der Käufer Gewährleistungsrechte geltend macht.

    Die Wahl, ob ein neues Gerät geliefert oder das defekte repariert werden soll, liegt im Falle der Gewährleistung beim Verbraucher, § 439 Abs. 1 BGB, nicht etwa beim Verkäufer, also nicht bei Media Markt.

  • Antwort schreibt dazu:

    Um es kurz zufassen, lesen Sie bitte nicht nur, was Sie lesen möchten. Man sollte nicht einfach nach dem ersten Absatz aufhören, §439 Abs. 4 können Sie sich gerne nochmal durchlesen, somit hat der Verkäufer das Recht die von Ihnen gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn Sie in unverhältnismäßigen Kosten steht.

  • Nina schreibt dazu:

    Dann sollten Sie aber auch weiter lesen...im Gesetz

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