Gewährleistung

Garantie eingelöst, Zahlung verweigert

JB schreibt im Januar 2021:

Hallo zusammen,

im August 2020 ging meine 2018 gekaufte Waschmaschine kaputt. Nachdem ich noch einen Garantieanspruch auf das Gerät hatte, habe ich mich bei Media Markt gemeldet. Nach langem hinund her, bot man mir an, eine neue Waschmaschine zu kaufen und zu bezahlen (!) und die alte zurückzuschicken. Sobald diese im Lager von Media Markt eingetroffen ist, erhalte ich mein Geld zurück. Schlimm genug, dass ich mich über all dies kümmern und das Geld vorstrecken muss, aber gut - Gesagt getan. Die neue Maschine ist bezahlt aber es meldete sich niemand mehr, wegen meiner alten Maschine. Zahlreiche Anrufe und eine inzwischen 14seitige E-Mailkorrespondenz haben Media Markt bis heute nicht davon angehalten, die Zahlung zu verweigert. So scheint die Waschmaschine nie im Lager bei Media Markt angekommen bzw. vermerkt worden zu sein. Als Kunde habe ich keine Chance, einen Mitarbeiter zu sprechen, der sich mehr als 2 min Zeit nimmt. Per E-Mail kommen immer wieder die gleichen Fragen und die Rückmeldung "Wir melden uns wieder", was aber nie passiert.

Knapp 300€ stehen aus und Media Markt weigert sich weiterhin mir diese zurück zu erstatten. Eine absolute Frechheit.

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

Mit dem Absenden des Beitrags erklären Sie sich mit dessen Veröffentlichung einverstanden. Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen.

Hinweis: Auch im Forum von ichbindochbloed.de gelten ein paar Spielregeln. Dieses Forum bietet keinen Platz für Beschimpfungen und Beleidigungen – auch wenn manchmal die Emotionen hochkochen. Bitte verzichten Sie daher auf strafrelevante Äußerungen und auch auf Fäkalsprache. Es schadet Ihrem und unserem Anliegen.

Sie können in diesem Forum völlig anonym von Ihren Erfahrungen berichten. Bitte bleiben Sie in Ihren Schilderungen bei den Tatsachen. Sollten uns Fakten bekannt werden, die am Wahrheitsgehalt Ihrer Darstellung eindeutig zweifeln lassen, werden wir Ihren Beitrag ohne vorherige Ankündigung entfernen. Wir behalten uns zudem das Recht vor, Beiträge sinnerhaltend zu kürzen oder um fehlende Angaben zu ergänzen – ähnlich Leserbriefen in der Zeitung.