Sonstiges

100 Prozent Abzug des Kaufpreises für einen Drucker

Eheleute Bach schreibt im Juni 2021:

Am 31.05.2021 bestellte ich den Epson Eco Tank ET-2720 Tintenstrahl Multifunktionsdrucker. Dieser wurde mir am 4.6.2021 zugestellt. Mit gleichem Tag erhielt ich von Mediamarkt eine Bestätigungsmail mit folgendem Inhalt: Guten Tag, Herr Bach Auspacken, Anfassen, Ausprobieren. DHL hat uns mitgeteilt, dass die Zustellung Ihrer Ware erfolgreich war. Wir bitten Sie die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Beschädigungen und Funktionalität zu prüfen und wünschen Ihnen viel Vergnügen mit Ihrem Produkt. (Bestellnummer: 118744678 Rechnungsnummer: 5051097818)

Ich packte den Drucker aus befüllte den Eco-Tank mit der beigefügten Tinte und richtete den Drucker ein. Nachdem der Drucker konfiguriert und eingerichtet war wollte ich die verschiedenen Funktionen testen. Hierbei stellte ich fest, dass der Drucker keine Duplex-Funktion hat. Dies war beim Kauf nicht sofort ersichtlich, da in der Produktbeschreibung von "manueller Duplex-Funktion" die Rede war. Ich ging davon aus, dass diese wohl nicht standardmässig voreingestellt ist bzw. manuell aktiviert werden muss. Scheinbar war dem nicht so, denn die manuelle Duplex-Funktion heisst nichts anderes, dass das Blatt von Hand neu und anders herum eingelegt werden muss damit die Rückseite bedruckt werden kann. Da mir dies auf Dauer zu unpraktisch ist und ehrlich gesagt auch gar nicht weiss warum man bei einem Eco-Tank Drucker überhaupt auf diese Funktion verzichtet habe ich mich nach ca. 10 Testseiten entschlossen den Drucker wieder zurück zu geben. Ich erklärte durch den Rücksendewunsch also meinen Widerruf und gab den Drucker am 06.06.2021 in einer DHL-Filiale zur Rücksendung auf. Das Paket ging an die Kundenretoure Abteilung in den Köln-Arcaden (Köln-Kalk)

Am 15.06.2021 erhielt ich überraschenderweise den Drucker von Media Markt zurückgeschickt. Dem Paket lag mein Einlieferungszettel mit einer handgeschriebenen Mitteilung eines anonymen Mediamarkt Mitarbeiters. Die Mitteilung enthielt folgenden Text:

"Sehr geehrter Herr Bach, leider können wir Ihre Rücksendung in diesem Zustand nicht annehmen. Die Ware wurde bereits in Betrieb genommen und die Patronen bereits eingesetzt. des Weiteren fehlt die Bedienungsanleitung und die Originale Verpackung. Aus diesem Grund senden wir Ihnen die Ware zu unserer Entlastung zurück. Mit freundlichen Grüßen, Media Markt.

Hierzu möchte ich folgendes anmerken:

Ja, ich habe die Ware ausgepackt und in Betrieb genommen. Dass ich dies nicht dürfte ist mir nicht bekannt. Ich weiss dass Hygieneartikel und versiegelte Tonträger vom Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen sind. Bei Druckern allerdings ist mir dies nicht bekannt! Ich darf an dieser Stelle an den Text in der Mail von Mediamarkt nach der Zustellung erinnern: Auspacken, Anfassen, AUSPROBIEREN!

Wie soll ich einen Drucker ohne Tinte ausprobieren? Die Tinte ist notwendiger Bestandteil eines Druckers und somit ist ein Ausprobieren eben ohne die Tinte überhaupt nicht möglich! Patronen wurden im Übrigen nicht eingesetzt. Diese sind im Eco-Tank Drucker ja schon vorab verbaut.

Und ja, die Bedienungsanleitung und die Original Verpackung fehlt. Zum Thema Original Verpackung:

Bei den für Online-Händler vor allem relevanten Fernabsatzverträgen und ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gibt es gemäss §312g Abs. 2 Seite 1 BGB einen Katalog mit Ausnahmen, in denen ein Widerrufsrecht nicht besteht. Beispiele hierfür sind individuell angefertigte Waren (Nr. 1) oder leicht verderbliche Waren (Nr. 2). In Nr. 6 wird ein Ausschluss für den Fall geregelt, dass bei einer versiegelten Verpackung mit Ton-oder Videoaufnahmen oder Computersoftware die Versiegelung entfernt wurde. Diese Versiegelung kann jedoch in der Regel nicht mit der Originalverpackung (meist in Form einer Plastikhülle) gleichgestellt werden. Eine Einschränkung des Widerrufs für Ware, die nicht originalverpackt zurück gesendet wird, ist weder in diesem Katalog noch sonst im Gesetz zu finden.

Den Hinweis auf die fehlende Betriebsanleitung halte ich für überzogen.

Ich rief sogleich am 15.06.2021 die Filiale in Köln unter 0221/22243-333 an. Ich schilderte den Vorgang. Die Mitarbeiterin bat um Verzeihung und konnte nicht nachvollziehen warum die Ware trotz erklärten Widerruf wieder zurückgeschickt wurde. Sie bat mich eine Filiale in der Nähe aufzusuchen um den Drucker dort persönlich zurückzugeben.

Am 16.06.2021 suchte ich mit meiner Frau zusammen die 12km entfernten Köln-Arcaden auf um das Gerät dort abzugeben. Am Serviceschalter der Online-Ausgabe (andere Serviceschalter waren aus uns unbekannten Gründen komplett geschlossen) trugen wir einer Mitarbeiterin unseren Vorgang vor. Sie schaute auf den Zettel und sagte in einem unfreundlichen Ton dass auf dem Zettel ja drauf stehen würde warum die Ware wieder an uns zurückgeschickt wurde. Dies wollten wir so nicht akzeptieren weil wir der Meinung waren dass die genannten Gründe keine Rücknahmeverweigerung darstellen. Sie verschwand daraufhin mit dem Zettel für ca. 15 Minuten. Anschliessend kam ein bärtiger Mitarbeiter namens "Herr Ellenberger" (vermutlich Mitarbeiter der Retourenabteilung?) und erklärte ohne Umschweife dass er die Annahme so nicht akzeptieren würde. Auf meinen Hinweis der Möglichkeit des AUSPROBIEREN ging er überhaupt nicht ein. Die Benutzung des Druckers, die Rücksendung in einer anderen Verpackung, sowie das Fehlen der Betriebsanleitung meinte er nur mit einem Abschlag in Höhe von 100 Prozent (!!!) des Kaufpreises verrechnen zu können. Letztlich wäre es seiner Meinung nach eine "Kulanzfrage". Anschliessend meinte er, dass wir nicht bei Toys'R' Us wären wo man alles ausprobieren könne und selbst im Geschäft von Mediamarkt könne man keinen Drucker ausprobieren. Weiterhin fragte er provokant was wir den denken würden, was Mediamarkt an einem solchen Produkt verdienen würde. Die Erwähnung des Kaufs eines 4700 EUR teuren LG-Oled bei Mediamarkt in 2017 liess ihn gänzlich unberührt.

Meine Frau und ich hatten genug gehört. Wir notierten den Namen des Mitarbeiters bezahlten die Parkgebühr für die Arkaden die ebenso unnötig war, wie die Fahrt dort hin. Ich glaube es dürfte deutlich geworden sein, wie verärgert wir über den ganzen Vorgang sind. Wir kamen uns nicht wie Kunden sondern wie geduldete Bittsteller vor.

Meine Frau und ich erwarten von Mediamarkt eine ausführliche Stellungnahme und bitten um Klärung des Sachverhalts.

  • Antwort schreibt dazu:

    Hallo,

    vorne weg dieses Forum steht in keiner Verbindung zur MSH. Diesbezüglich sollten Sie sich an den E-Mail Support wenden.

    Aber alles in allem, sollten die Mitarbeiter des Marktes Innerhalb von 14 Tagen das Gerät zurücknehmen. Natürlich würde ich verstehen wenn man einen Abschlag macht, wegen der bereits benutzten Tinte & der Anleitung (sollte nachbestellbar sein).

    Zu " Den Hinweis auf die fehlende Betriebsanleitung halte ich für überzogen.", diesen Hinweis finde ich persönlich nicht überzogen. Eine Bedienungsanleitung, wie auch Sicherheitsdatenblätter, gehören zu jedem Gerät. Der Hersteller, sowie der Händler, sind verpflichtet zu kontrollieren das diese enthalten sind (zumindest die Sicherheitsdatenblätter). Es gibt auch Kunden die sich mit den Geräten nicht wirklich auskennen und sehr dankbar sind eine zu haben.

    Man sollte auch verstehen, der Media Markt muss den von Ihnen zurück gesendete Gerät wieder verkaufen. Seien Sie mal ehrlich, wenn Sie das Produkt so sehen wie es ist, befühlte Eco-Tanks und ohne Karton und Betriebsanleitung. Würden Sie das noch gerne kaufen wollen?

    Naja wie gesagt, alles in allem ist der Media Markt aber dazu verpflichtet wenn es dem Rechtsanspruch entspricht, Ihnen das Gerät innerhalb der 14 Tage zurück zunehmen.

  • Unknown schreibt dazu:

    Hallo,

    Ich glaube Drucker sind hier ein schwieriges Thema und nicht einfach einzuordnen.

    Das Fernabsatzgesetz erlaubt dem Kunden einen Test „wie im Geschäft“.

    Ob ein Drucker im Geschäft mit Tinte befüllt wird zum vorführen ist fraglich.

    Abgesehen davon kann Ihnen der Händler die Aufwendungen für Originalverpackung und Zubehör in Rechnung stellen, sofern sie diese nicht mit zurück schicken.

    Sie können ja mal berichten wie es weiter geht.

    Viele Grüsse

  • Froschkönig schreibt dazu:

    Auch ohne Originalverpackung darf der Händler die Rücknahme nicht verweigern.

  • MiRa schreibt dazu:

    Das haben was Wassermatratzenhändler versucht.

    Grundlegend ist die Ware zurückzunehmen, wenn eine Zustandverschlechterung auf den normalen Funktionstest zurückzuführen ist. Das einsetzen von Tinte ist somit notwendig.

    Der Händler muss es auch ohne OVP und Anleitung zurücknehmen, kann aber eine Minderung der Rückerstattungssumme vornehmen (verstehe da nicht wo dass Problem ist, das Produkt vollständig zurück zu geben, da hätte ich mich auch quer gestellt).

    Dass mit der schon eingesetzten Tinte ist natürlich Kacke, aber das Problem des Händlers. Der kann dir nur die 10 Seiten in Abzug stellen.

    Mein Vorschlag: Der Frau aus der Email erneut schrieben, sie soll Rücksendeschein klar machen, Gerät mit ausgedruckter Email von der Frau zurücksenden und hoffen. Wenn die das Gerät wieder zurücksenden Annahme verweigern und eine 14 Tage Frist setzen, danach Rechtsanwalt oder Verbraucherzentrale

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