Gewährleistung

Wettbewerbswidriges Verhalten

Michael schreibt im November 2022:

Fall 1:

Nachdem ich einen Defekt am nicht einmal 1 Jahr alten 600€ TV gemeldet hatte, sollte ich mich an den Hersteller wenden. Von gesetzlicher Gewährleistung keine Spur.

Ich habe dann erneut auf meine rechtliche Gewährleistung gepocht und eine Frist gesetzt. Es hieß man werde das mit dem Hersteller besprechen. Dann kam ein Anruf eines Reparaturunternehmens nebens Angebot über 800€ für die Reparatur.

Nach einer erneuten Fristsetzung wurde mir mitgeteilt, ich solle den Kostenvoranschlag einsenden. Den Telefonischen wohlgemerkt. Im Endeffekt redete man sich dann damit raus auf den Kostenvoranschlag keinen Zugriff zu haben (wieso sollte das mein Problem sein?).

Aktuell bin ich vom Kauf zurückgetreten, habe ich eine Frist gesetzt mir das Geld zu erstatten und mir mitzuteilen, wie mit dem Altgerät zu verfahren sei.

Die Antwort? Sinngemäß: Man könnte mir kein Ersatzgerät stellen, da die Gewährleistungsprüfung noch nicht erfolgt sei. Nach insgesamt 6 Wochen geht der Spaß dann wohl die Tage an den Rechtsanwalt.

Fall 2:

2x Playstation 5 gekauft und bezahlt. Kauf 2 wurde storniert. Wobei durch meine Zahlung bereits ein bindender Kaufvertrag zustande kam. Das ganze wird dann mit rechtlich nicht haltbaren AGB-Klauseln begründet.

  • Ohne Namen schreibt dazu:

    Zu Fall eins wären paar mehr Infos schon gut.

    Wann genau wurde das Gerät gekauft ? (2021–> 6 Monate Beweislastumkehr, 2022-> 12 Monate) 

    Warum gab es einen Kostenvoranschlag ? Ist Eigenverschulden vermutet wurden?

    Ist das Gerät online oder im Markt gekauft wurden? Ist wichtig um die Gewährleistung bei der richtigen GmbH einzufordern. 

  • Kein Name schreibt dazu:

    Zu Fall 2

    Bei MediaMarkt kommt der Kaufvertrag erst mit der Versandbestätigung zustande. Wurde die Ware also schon versendet und dann gestoppt?

  • Peter1983 schreibt dazu:

    @Kein Name: Die AGB behaupten, dass der Kauf erst mit dem Versand zustandekommt. Tatsächlich ist es - auch nach diversen LG- und OLG-Entscheidungen - anders: Wenn der Verkäufer das Geld die Leistung des Käufers annimmt (also das Geld), dann ist in dem Moment ein rechtlich bindender Vertrag zustandegekommen. Das ergibt sich aus dem BGB-Prinzip der "Zug-um-Zug"-Leistung.

    Das ist auch logisch. Denn es kann nicht sein, dass der Käufer das Geld zahlt, der Verkäufer Tage später entscheidet, doch  nicht liefern zu wollen/zu können - und dann erst Wochen später das Geld zurückerstattet.

  • Michael schreibt dazu:

    Ohne Namen:

    2022. Ja Displaybruch nach leichter Berührung. Also entweder zu empfindlich hergestellt oder schon vorgespannt. Gewährleistungsablehnung kam bis heute keine. Somit bin ich auf der rechtlich sicheren Seite, da alle Fristen, die ich gesetzt hatte ignoriert wurden.

    Kein Namen / Peter1983:

    Richtig: da wird auf die rechtlich nicht korrekte AGB bezogen. Bezahlt war. Leider ist kein nachweislicher Schaden eingetreten (dafür müsste ich die zum Mondpreis bei einem Skalper kaufen und müsste die Differenz einklagen).

  • Saloy schreibt dazu:

    Zu Fall 1

    Was meinst du mit deinem Recht? 

    Es gibt zwei Aspekte die man bei der Gewährleistung beachten muss:

    Welche Mängel werden abgedeckt?: Die Gewährleistung deckt nur Mängel ab, die vor dem Kauf schon existierten. Heißt wenn der Fehler danach auftritt ist die Gewährleistung in der Regel nutzlos.  Ausnahmen sind natürlich defekte, die aufgrund eines Mangels vor dem Kauf entstanden sind. Nur wie will man das beweisen?....

    Beweislastumkehr: In den ersten 12 Monaten idt der Verkäufer in der Beweispflicht - > Gewährleistung kann genutzt werden. Nach den 12 Monaten ist der Kunde in der Beweispflicht, das der Fehler schon vor dem Kauf vorhanden war. Um eine Chance zu haben dies zu beweisen ist ein Gutachten nötig die vorerst von dem Kunden übernommen werden müssen. 

    On dem Fall ist es doch klug die Garantie zu nutzen, da die Gewährleistung in dem Fall laut den Angaben nicht nutzbar ist.

  • Michael schreibt dazu:

    @Saloy

    Nicht einmal 1 Jahr = <12 Monate

    Beweislastumkehr ist somit noch nicht eingetreten.

    MM macht sich ja nichtmal die Mühe eine Gewährleistungsprüfung einzuleiten. Wenn die ihr Recht auf Prüfung und Reparatur seit fast 2 Monaten nicht wahrnehmen, trete ich einfach vom Kauf zurück.

  • Saloy schreibt dazu:

    Wurde das Gerät 2021 gekauft? Dann Ost die beweislastumkehr schon noch 6 Monaten 

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